Zuschuss von Amt für Schulbücher und Co?

4 Antworten

Ja man bekommt Zuschuesse, wobei jedes Bundesland etwas andere Regelungen hat. Das gilt fuer alle Geringverdiener, mit Wohngeld sollte diese Voraussetzung erfuellt sein.

Bei uns (Rheinland Pfalz) gab es frueher je nach Kinderzahl und Schulform Buechergutscheine fuer einen Teil der Buecher). Seit einigen Jahren gibt es bei und die Moeglichkeit zum Leihen der Schulbuecher, jeder kann sie gegen Entgelt leihen und die Arbeitsheft dazu kaufen. Geringverdiener bekommt die Buecher inklusive Arbeitshefte kostenlos geliehen.

Man muss dafuer jedes Jahr einen Antrag stellen, die bekommt man im Februar/ Maerz von der Schule, die Anmeldefrist fuer das kommende Jahr ist aber laengst beendet und wer zu spaet kommt, den bestraft das Leben.

In anderen Bundeslaendern wird es anders geregelt, aber es hat wohl jedes Bundesland irgendein Verfahren, um Geringverdiener zu entlasten. Meist ist die Stadtverwaltung/Kreisverwaltung oder aehnliches zustaendig.

Auch bei Busfahrkartenermaessigungen sind die meist zustaendig.

Weiterhin gibt es Bundesweit Zuschuesse fuer Bildung und Teilhabe, das muss man beim Jobcenter beantragen und hier kann man auch Geld fuer Ausfluege, Klassenfahrten, Schulessen, Nachhilfe, Vereinsmitgliedschaft usw. beantragen.

Ja, Wohngeldkinder haben Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe, also auch auf den Schulbedarf in Höhe von 70 EUR am 01.08. und 30 EUR am 01.02..

Den Antrag stellst du in der Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Landkreis.

Schau mal hier: http://www.helpster.de/schulgeld-beantragen-so-funktioniert-s_49113 Beantragen kann man das auf dem Arbeitsamt. 

TreudoofeTomate  29.06.2015, 12:53

Beantragen kann man es natürlich nicht beim Arbeitsamt, welches im Übrigen seit vielen Jahren bereits Agentur für Arbeit heißt.

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christiankuhn  29.06.2015, 12:54
@TreudoofeTomate

Weiß ich, Arbeitsamt ist aber kürzer und das selbe, Agentur für Arbeit ist nur ein netterer Begriff 

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Warum fragst du nicht beim Amt nach?