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Muss mein neuer Freund wirklich für meine Kinder aufkommen??

gefragt von Bambienchen04 am 22.06.2009 um 20:14 Uhr

Hallo.... ich bin seit dem 13.05.09 von meine Exmann und Vater meiner Vier Kinder geschieden,habe aber seit dem 12.11.08 einen Neuen Mann an meiner Seite.Wir sind am Überlegen zusammen zu ziehen und machen uns selbstverständlich auch wegen der Finanzen Gedanken,ich beziehe ALGII....Unterhalt für die Kinder (nicht für mich) ....Wohngeld für die Kinder und Kindergeld...., mein Freund geht normal Arbeiten als LKW-Fahrer und bekommt momentan ca.1300 Euro aber es kommt in Kürze auch bei den in der Firma die Kurzarbeit zum Vorschein!!Jetzt meine eigentliche Frage..... Wenn wir heiraten,muss mein Freund dann wirklich für meine vier Kinder aufkommen auch wenn es nicht seine sind??? Weil man mir gesagt hat das nach einer Hochzeit das Unterhalt wegfallen würde... Wenn ja kann er dann eigentlich auch 2 von den Kinder auf die Steuerkarte nehmen oder wie sieht das ganze so aus??? Bitte helft mir,weil uns das echt wichtig ist!!!!


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 23. Juni 2009 10:03
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Da hat man Dir Blödsinn erzählt. Für Deine Kinder muss IMMER der leibliche Vater aufkommen. Die einzige Ausnähme wäre, wenn der leibliche Vater einer Adopition zustimmen würde und der Stief-Vater die Kinder adpotierte. Lediglich für Deinen Unterhalt als Ehefrau muss der neue Ehemann aufkommen. Hier wäre der Ex-Mann dann "entlastet", aber die Kinder bleiben immer "seine".


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 22. Juni 2009 20:17
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das hat nichts mit dem unterhaltsanspruch der kinder zu tun " alimente" zahlt Dein mann weiterhin


Inschy
beantwortet von Inschy am 22. Juni 2009 20:23
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Das hat mann mit uns vor einigen Jahren auch versucht.Lasst euch darauf nicht ein


anonym
beantwortet von Supilu am 22. Juni 2009 21:49
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Der Unterhalt für die Kinder fällt nur dann weg, wenn die Unterhaltssicherungsbehörde (Landkreis) für die Unterhaltszahlung eingesprungen ist, weil der Kindesvater evtl. nicht zahlt. Dein "neuer" muss für die Kinder nicht zahlen. Es wird aber auf alle Fälle geprüft, inwieweit dein einkommen reicht, um den Unterhalt der Kinder sicherzustellen, das aber auch nur, wenn ihr Leistungen vom Staat (Hartz IV)in Anspruch nehmen wollt. Falls es "Geldmäßig" knapp wird, lasst Euch doch einfach mal beim Sozialamt (Wohngeld?) beraten.


magisa
beantwortet von magisa am 23. Juni 2009 13:07
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Wenn der Unterhalt vom leiblichen Vater bezahlt wird dann steht er dir bzw den Kindern auch weiterhin zu.Falls du aber unterhaltsvorschuss bekommst wird dieser sofort nach bekannt werden des ZUSAMMENLEBENS eingestellt dann muss dein neuer Partner nämlich für deine Kinder aufkommen. So war das auch bei uns vor ein paar Jahren. Es ist so weil man davon ausgeht das wenn ihr zusammenlebt ihr auch gemeinsam für die Kinder aufkommt was ja eigentlich auch logisch ist



elizza
beantwortet von elizza am 23. Juni 2009 13:45
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Ein ganz klares NEIN, Dein Exmann muss für seine Kinder die Alimente Zahlen. Er wird nur davon entbunden, wenn Dein zukünftiger Mann die Kinder adopieren will.


anonym
beantwortet von Cathy28 am 23. Juni 2009 19:15
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Ich bin in einer ähnlichen Situation. Seit Mai wohne ich mit meinem neuen Partner und zukünftigen Ehemann und meinen Kindern aus erster Ehe zusammen. Wenn wir heiraten bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. Der Kindesvater muss weiter zahlen. Allerdings entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Den bekommst Du dann nicht mehr. Da ich vom Arge vorher gelebt habe, mussst ich auch meine Krankenversicherung selber tragen, da unser gemeinsames einkommen 20 Euro über der Grenze lag, dass heisst, wenn beide Einkommen/Einnahmen eine gewisse datierte Grenze übersteigen, muss Dein Partner auch vor der Eheschließung für Euch aufkommen.


anonym
beantwortet von Lysan63 am 24. Juni 2009 05:55
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Hallo,bei mir war es so,der neue Mann mußte nicht für die Kinder aufkommen,da er ja nicht der Vater ist.Auf die Steuerkarte hat er meine Kinder aber trotzdem bekommen(da er Stiefvater ist).


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