Bekommt man bei Schulabbruch noch Kindergeld?
Angenommen man ist 18 Jahre alt, nicht mehr Schulpflichtig und beginnt nächstes Schuljahr die Fachhochschulreife.
Bekommt man dann noch Kindergeld, wenn das aktuelle Schuljahr abgebrochen wird und man stattdessen ein halbes Jahr Voll-oder Teilzeit oder auf Minijobbasis arbeiten geht?
Von der Schule aus ist dieser Werdegang in Ordnung, aber für das Kindergeld?
1 Antwort
Wenn Du nicht mehr zur Schule gehst, dann solltest Du dich am besten bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, wenn Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, was eine schulische Laufbahn ja auch ist.
Dann kann ab der Vollendung des 18 bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Könntest dich ab 18 bis Vollendung des 21 Lebensjahres bei der Agentur für Arbeit zwar auch arbeitssuchend melden, aber dann dürftest Du nicht mehr als einen Minijob machen, weil Du darüber hinaus nicht mehr als arbeitssuchend gelten würdest.
Diese Einschränkung gibt es bei der Meldung als arbeitssuchend nicht.
Auch könntest Du bei mehr als Minijob nicht mehr kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden.
Meinte natürlich als ausbildungssuchend gilt diese Einschränkung nicht !
Sorry