Arbeitsunfähig und Anspruch auf die Tafel?

7 Antworten

Du gehst mit Deiner Einkommensgrundlage (schriftlich) zur Ausgabestelle Caritas, Diakonie o.a. und fragst, ob Du was bekommst.

Wenn du keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen hast,dann reicht dein Einkommen aus, um deinen Lebensunterhalt nach dem SGB - ll oder SGB - Xll daraus zu finanzieren !

Deshalb wirst du bei der Tafel keinen Anspruch haben,denn dazu brauchst du einen Bescheid über den Leistungsanspruch,der wird verlangt.

Zur Tafel kann jeder hin gehen der Finanziell einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhält

also von der ARGE oder vom Amt! Ein Anrecht auf Leistungen von der Tafel hat normalerweise KEINER! Wenn du keine Untersützung erhälst bekommst du normalerweise nichts von der Tafel aber es gibt ausnahmen es kommt immer auf die einzelne Tafel Ausgabestelle an Besser ist es wenn du einfach mal bei deiner Tafel vorbei gehst und dich Vorort informierst. Manche Tafeln geben auch etwas wenn du Mietzuschuss erhälst das machen welche um die Rentner die zuwenig Rente bekommen aber auch keine Unterstützung da sie etwas über den Satz sind zu unterstützen.

Normalerweise hast du keinen Anspruch da du keine Unterstützung zum Lebensunterhalt erhälst. .

Eine finanzielle Entlastung wäre es ja für alle - oder nicht? Du hast ja schon richtig erkannt, daß du nicht wirklich zu der Gruppe derer gehörst, die die Oraganisatoren der Tafeln im Sinn haben.

Du fragst nach der Rechtslage. Du wolltest das zwar nicht hören, aber ich frage mich auch, was das hier

Ich habe keinerlei Anspruch auf Geld vom Staat, also bitte diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehen.

zu bedeuten haben soll. Sowas gibt es in Deutschland nämlich nicht, es sei denn, man hat alle Ansprüche/Rechte verwirkt und dann ist man auch - wenn nicht sowieso - selber schuld.

Gruß S.

Von irgendwoher mußt Du doch Geld bekommen. So einfach ist das nicht von der Tafel Essen zu bekommen. Du mußt vorweisen, daß Du bedürftig bist.