Kleingewerbe oder reisegewerbe?

1 Antwort

Für den Verkauf auf Trödelmärkten brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), weil du die Waren außerhalb deiner Betriebsstätte anbietest. Wenn du die Räder auch über Inserate anbietest, musst du zusätzlich ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) anmelden. Steuerrechtlich kannst du alles zusammen laufen lassen.

Kilopo950 
Fragesteller
 18.04.2021, 21:00

Sprich ich muss 2 mal das Gewerbe anmelden?

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Geochelone  18.04.2021, 21:14
@Kilopo950

Die Gewerbeanmeldung (für stehendes Gewerbe) ist ein Anzeigeverfahren. Die Reisegewerbekarte ist ein Erlaubnisverfahren. Wenn du beides machst, musst du das Eine anzeigen und die Karte beantragen.

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