Ich suche eine passende Behörde (kitten)?

3 Antworten

Veterinäramt, oder Polizei.
Gesetzlich gibt es da glaube ich aber keine schriftliche Regelung, wobei ich meine es gab etwas von 8 Wochen, aber da bin ich mir auch nicht sicher, was allerdings auch noch zu früh ist. 12 Wochen ist das minimum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe ü.20 Jahre Katzen gehalten. Freigang und Wohnungstier
Coco1918 
Fragesteller
 03.10.2023, 20:48

Gesetzlich darf man kitten erst ab 12 woche abgeben da gibt es aber Ausnahmen aber da ich diese Person angeschrieben habe und sie nur meinte das die ihr die Bude voll scheisen ist halt für mich kein richtiger Grund

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DayBreaker231  03.10.2023, 20:58
@Coco1918

Das habe ich versucht heraus zu finden, finde aber leider eben nirgend eine Quelle wo 12 Wochen angeben sind, finde aber nur was mit 8 Wochen, aber das sind auch nicht gerade Quellen die sich auf das Deutsche Tierschutzgesetz beziehen.
Es gibt die ganzen Angaben das Kitten erst mit frühsten abgegeben werden SOLLTEN, aber sollten ist halt leider kein offizieller Paragraph im Gesetz und wenn es da keine Angaben gibt, ist das eine ziemlich beschissene Grauzone .

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Coco1918 
Fragesteller
 03.10.2023, 21:04
@DayBreaker231

Mist ich kann ja nicht zulassen das die so früh abgegeben werden die kleinen trinken noch muttermilch und fressen nicht mal richtig das ist jetzt echt kake aber danke dir ich werde mich mal morgen bei Tierschutzvereinen schlau machen

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DayBreaker231  03.10.2023, 21:11
@Coco1918

Das gute ist dass ein Halter gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Tiere Tiergerecht zu halten, dazu gehören auch Gesundheitliche Untersuchungen usw. und das was du beschrieben hast, ist definitiv nicht Tiergerecht.

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Coco1918 
Fragesteller
 03.10.2023, 21:12
@DayBreaker231

Genau auch auf meine Frage ob sie ein Beleg habe für die Untersuchungen hatte sie auch keine eventuell wird das ja was

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NaniW  03.10.2023, 22:15
@DayBreaker231

Kitten brauchen mindestens 12-14 Wochen bei Mutter & Geschwistern, manche Raten auch zu 16 Wochen.

Dies ist sogar im TSG verankert § 1-3: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Da eine viel zu frühe Abgabe, folgen für die Katzenmutter & Geschwister hat ! Viele verweisen gerne auf die Katzenschutzverordnung, da man der Meinung ist, es gäbe kein Gesetz dazu. Aber das ist eben falsch. Die Katzenschutzverordnungen, beziehen sich nicht nur auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht bei Freigängern und sind eine Rechtsverordnung der deutschen Landesregierung und Rechtsgrundlage ist das TSG. Somit sind wir also wieder beim TSG.

Um es noch klarer zu sagen: laut TSG dürfen Säugetiere, nicht ohne ersichtlichen Grund vor dem abstillen und der selbstständigen Lebensfähigkeit vom Muttertier getrennt werden. Alles drunter ist ohne Grund, z.B. durch tot des Muttertier o.ä, ein Verstoß gegen das TSG und wird geahndet. In Österreich sind 10 Wochen für Kitten sogar ausformuliert. Und Katzen gehören nun mal zu den Säugetieren ! Und es ist ja schon lange kein Geheimnis mehr, das auch für eine gute Sozialisierung, 12-14 Wochen enorm Wichtig für Katzen sind !

Die Abgabe von Jungtieren ist erst ab einem Alter von 12-14 Wochen erlaubt, wenn diese gesund, frei von Parasiten und voll gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen schutzgeimpft sind. Unter zehn Wochen darf ein Jungtier keinesfalls ausgestellt werden.

Alles Gute

LG

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Hallo Coco1918

auf jeden Fall den Nutzer bei TickTock melden ! Da jedoch TickTock bekannt dafür ist, nix zu tun, selbst handeln. Trotzdem TickTock ebenfalls, wegen Unterlassener Hilfeleistung auch Anzeigen ! Denn laut den eigenen ABGs ist es verboten:

https://ads.tiktok.com/help/article/tiktok-advertising-policies-industry-entry?lang=de

Täusche Interesse vor, um an die Adresse zu kommen, du verstehst ?!! Und dann melde es umgehend der Polizei und/oder dem Vetamt.

Allgemeine Info Verkauf von Tieren im Internet:

Tierhandel ist und wird, nach und nach, auf den Portalen verboten. Und das aus gutem Grund. Dazu komme ich gleich noch mal genauer.

Kleinanzeigen hat erneut die Regeln verschärft, für Angebote mit Tieren:
https://themen.kleinanzeigen.de/haustiere/faktencheck-tiervermittlung/#:~:text=Welche%20Grunds%C3%A4tze%20gelten%20bei%20Kleinanzeigen,Tiere%20auch%20nicht%20versendet%20werden.

So dürfen ohne behördliche Genehmigung keine Hunde und Katzen, so wie die jünger als zwölf Monate sind, von Privatpersonen verkauft werden. Und auch weitere Regeln wurden geschaffen, um Tiere möglichst zu schützen. Und natürlich auch das sich die Portale wie eben Ebay, Kleinanzeigen und Co. sich selbst schützten, sich nicht zum angreifbaren Mittäter machen !

Mittäter ? Ja ! Weil auf den Portale einfach viel zu lange, verdammt viel Mist getrieben wurde, zum leidtragen der Tiere. Und um auch illegalen Tierhandel, verkauf von Qualzuchten und so weiter zu vermeiden, dem einen Riegel vorzuschieben, haben und werden Kleinanzeigen und andere Portale die AGBs abändern.

Eine einfache EHK, Randsteinadel, kann man entweder in gute, bekannte Hände geben, oder mit einer geringen Schutzgebühr von maximal 50€ verkaufen.

Denn ab einer Summe bestimmten Summe ist es auch Steuerpflichtig, also Umsatzsteuerpflichtig.

Zucht ist eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 2 UstG.

Die Aufzucht und Veräußerung von Hunden ist grundsätzlich gewerblich und somit Steuerpflichtig.

Also nochmal zusammen gefasst: Erzielt man Gewinne von 600 € oder mehr als 600€, muss man den Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben.

Alles Gute

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Tierschutz/Pflegestelle & habe seit über 40 Jahren Katzen

da ist das zuständige Veterinäramt zuständig.