Handyvertrag gemacht, Handy geklaut und verkauft, Vertrag weiterzahlen?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anzeige solltest du auf jeden Fall stellen.

Und deine Vertrauensperson auch zivilrechtlich in Regress nehmen.

An deiner Zahlungspflicht ändert sich nichts, der Anbieter stellt seine Leistung bereit, also verstößt er nicht gegen den Vertrag.

Erstmal auf jeden Fall eine Anzeige machen. Vllt. ist die Person ja nicht das erste Mal auffällig geworden... . Selbst wenn Aussage gegen Aussage steht, hat er zumindest schon mal einen Vermerk.

Die IMEI Nummern sollte man durch den Händler ausfindig machen können. So kann man zumindest die Geräte nicht mehr im Mobilfunknetz in Deutschland nutzen (sofern das Tab auch Mobilfunk nutzt ;) ). WLAN geht natürlich weiterhin.

Falls er auch die SIM-Karten mitgenommen hat, lasse diese sperren und entsprechend neue Karten ausstellen, so dass Du zumindest die Flats weiter nutzen kannst. Die monatlichen Festkosten musst Du allerdings nun für 2 Jahre tragen.

was willst Du sonst machen, als Anzeige zur erstatten? Ab zur Polizei!

in einem privaten Handyladen als Neuware verkauft

Und der Laden ist Dir bekannt? Wenn ja, weiß der Händler ja, wer das Zeug verkauft hat.

Blöd gelaufen. Du hast die Handy gekauft und den Vertrag unterschrieben. Der Handyprovider wird sich IMMER an Dich halten und die Forderung stellen.

Ich würde an deiner Stelle nochmal mit der Vertrauensperson reden und ihm sagen, das Du zum Anwalt gehst und eine Zivilklage erheben wirst, wenn Du das Geld nicht bekommst.

Das sind alles DEINE Probleme, nicht des Providers. Den Vertrag wirst du zahlen müssen. Lass die SImkarte sperren, nimm dir ne neue und nutz den Vertrga in einem anderen Handy. Strafanzeige an den "Kollegen" sowieso, und an Betreiber des Handyladens wegen Hehlerei.

kevin1905  24.10.2014, 11:42
und an Betreiber des Handyladens wegen Hehlerei.

Wird ins Leere laufen, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Händler davon hätte ausgehen müssen, dass es sich um geklaute Ware handelt.

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Glenn88  24.10.2014, 15:11
@kevin1905

Wenn man Neuware vorgelegt bekommt lässt man sich als Händler einen Kaufbeleg vorlegen. Daher wird das sicher nicht ins Leere laufen, erst Recht nicht wenn es bereits weitere Anzeichen dafür gibt.

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