Zur Verfügung gestellte Geräte verkaufen?

3 Antworten

habe für meine Nachbarin Anfang des Jahres einen Handyvertrag abgeschlossen (wegen ihrer Schufa und so weiter) 

Lutscht sie dir den Speer, oder wieso macht man für eine "Nachbarin" einen Handyvertrag?

Nun ja, um deine Frage zu beantworten wäre zu klären, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.

Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du, da der Vertrag über dich läuft erst Eigentümer, wenn das Teil auch vollständig bezahlt wurde. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen.

Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Teil somit natürlich auch verkaufen, übertragen, oder was auch immer.

Derzeit ist deine Nachbarin also zwar Besitzerin, aber nicht die Eigentümerin.

Heißt, sie kann den Kram natürlich NICHT verkaufen, da ja entweder du, oder der Mobilfunkanbieter noch Eigentümer ist.

Verkauft sie es trotzdem, würde sie sich nach  § 246 StGB der Unterschlagung strafbar machen, und wäre gegenüber dir oder dem Mobilfunkanbieter Schadenspflichtig.

Der Käufer der Sachen würde allerdings nach § 932 BGB zum Eigentümer werden wenn er nicht wusste, dass deine Nachbarin nicht die Eigentümerin ist.

Wie du siehst, alles ein bisschen tricky.

Ja ihr hättet den Vertrag auf ihren Namen umschreiben müssen dann wär das alles möglich gewesen.

So ist das Unterschlagung ?

glaub ich

Das Problem an der Geschichte is das du mit ihr auch einen mündlichen Verrag eingegangen bist, aber darfst du dass überhaupt nach deinem Handyvertrag?

Ja Wieso zum Himmel bist du so gutmütig zu ner Nachbarin?

Razr0908 
Fragesteller
 28.01.2022, 04:59

Ich hab es ihr zur Verfügung gestellt, aber nicht damit gerechnet das sie es einfach verkauft, da ich ihr auch mehrfach gesagt habe sie soll aufpassen und daran denken das es meine Geräte sind.

bin leider zu nett für diese Welt… :/

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ewigsuzu  28.01.2022, 05:00
@Razr0908

Das ding is du hast ihr Geld genommen gegen das Handy damit hast du einen mündlichen Kaufvertrag mit ihr gemacht.

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ewigsuzu  28.01.2022, 05:01
@Razr0908

Geh lieber zu nem Anwalt oder meld dich beim support.

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ewigsuzu  28.01.2022, 05:02
@Razr0908

Ps; man muss nich für jeden menschen babysitter spielen wer schufa einträge hat ist selber dafür verantwortlich.

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Razr0908 
Fragesteller
 28.01.2022, 05:03
@ewigsuzu

Ja, kenne sie schon ewig und war etwas zu gutmütig, sollte ich in Zukunft besser abstellen

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da gibt es eine klipp und klare antwort:

Die Frage, ob die Geräte, die im Rahmen des Vertrages subvensioniert wurden, nun bis zum Ende der Vertragslaufzeit eigentum des Anschlussnehmers oder Anschlussgebers sind, ist hier vollkommen irrelevant, Da die Nutzterin des Anschlusses un der Geräte, unabhänig davon, ob sie für die laufenden Kosten aufkommt oder nicht, nicht Vertragspartner ist, also keinerlei Rechte besizt, über die Geräte frei zu verfügen.

Ich fasse es zusammen: Du hast die Geräte deiner Nachbarin geliehen, daher hat(te) sie keinerlei Rechte, deinen Besitz weiter zu veräußern!

Du kannst froh sein, wenn sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit ihren Verpflichtungen dir gegenüber nachkommt! denn als Vertragsinhaber bist DU schuldner gegenüber dem Anbieter. das bedeutet, du hast keinerlei Recht, zu sagen, "ich bezahle das nicht"

Ich würde an deiner Stelle folgendes machen:

  • Die herausgabe der Simkarte fordern, Alternativ die Karte beim Provider sperren lassen.
  • von der Nachbarin entsprechend schadensersatz einfordern bzw. die Herausgabe der Daten des Käufers.
  • Du hast übrigens das Recht, da der Käufer, wenn auch im treuen Glauben, die Geräte illegal erworben hat, von diesem die Geräte einzufordern als eigentümer.
  • Der käufer seinerseits hat übrigens das Recht gegenüber der nachbarin Schadensersatz zu fordern

lg, Anna