Hallo, eine Frage zur Firmung Kann der Pfarrer die Firmung verweigern?

9 Antworten

wie schon die anderen geschrieben haben, ist die Firmung die Bestätigung des Jugendlichen zu seinem katholischen Glauben.

Da haben die Eltern auch nicht viel zu tun, ausser den Jugendlichen zu unterstützen.

Wenn der Jugendliche aber die Vorbereitung verweigert, da ist eine berechtigte Frage, ob dem Jugendlichen bewusst ist, was er da tut.

Und auch wenn du als Elternteil willst, das der Jungendliche gefirmt wird, wenn der Jugendliche will, kannst du nichts machen.

Der Pfarrer möchte mit seiner Forderung den Jugendlichen unterstützen und nicht gängeln. Wenn es berechtigte Gründe gibt, warum der Jugendliche nicht an der Vorbereitung teilnehmen kann, dann wird der Pfarrer offen sein.

Wenn aber raus kommt, der Jugendliche will gar nicht, sondern nur die Eltern und im Grunde ist es allen schnurz-piep-egal, dann kann er schon sagen, das der Jugendliche noch ein Jahr warten soll und dann mit der vielleicht dann nötigen Reife, die Firmung aufzunehmen,

Ja, er kann die Firmung verweigern. Es gibt kein Recht auf Sakramente.

Die Frage ist weniger, was der Pfarrer darf und was nicht als diese: welche Einstellung hast du/habt ihr zur Firmung. Firmung ist noch mehr als Taufe ein Bekenntnis zur Kirche und zum Glauben. Das Stempelheft gibt einen Überblick, welche Angebote der Firmbewerber mitgemacht hat. Wenn man Firmung will und wirklich dahinter steht, sind 100% normal. Die 80% sind eh schon ein Zugeständnis des Pfarrers. In besonderen Fällen wird man sich in einem Gespräch vielleicht auch auf 75% einigen können.

Aber wer mit der Einstellung kommt, ich will nur 30% machen und dann den Pfarrer verklagen will, weil er das Kind (womöglich aus Mangel an Ernsthaftigkeit) nicht zur Firmung zulässt, wird scheitern.

Natürlich ist das möglich. Die Firmung ist ja keine Dienstleistung, die die Kirche zu erbringen hat. Der Firmling soll ja bestätigen, dass er den christlichen Glauben verstanden und für sich angenommen hat. Wenn man aber nicht ausreichend über den Glauben informiert ist, kann man eine solche Bestätigung nicht abgeben.

Das katechetische Bemühen in diesem Falle in allen Ehren, aber diesen Weg halte ich nicht für den richtigen.

Nein, der Pfarrer kann den Empfang aus dem in der Frage aufgeführten Grund meines Erachtens rechtlich nicht verweigern. Begründung:

Zunächst einmal gibt es für Gläubige gem. cc. 204f. ein Recht auf den Empfang von Sakramenten, da es sich bei diesen um heilsvermittelnde Grundvollzüge der Kirche selbst handeln.

c. 213  Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.

Entsprechend gilt

c. 843 - § 1. Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.

§ 2. Die Seelsorger und die übrigen Gläubigen haben jeweils gemäß ihrer eigenen kirchlichen Aufgabe die Pflicht, dafür zu sorgen, daß jene, die Sakramente erbitten, auf ihren Empfang durch die erforderliche Verkündigung und katechetische Unterweisung unter Beachtung der von der zuständigen Autorität erlassenen Normen vorbereitet werden.

Dem Recht auf Empfang der Sakramente wird also dadurch genüge getan, indem festgelegt wird (1) wer zu ihrem Empfang rechtlich zugelassen ist und (2) dass die hierfür Zuständigen zum entsprechendem Verkündigungsdienst verpflichtet sind.

Weiterhin gilt für den Empfänger der Firmung

c. 889 - § 1. Fähig zum Empfang der Firmung ist jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, und allein dieser.

§ 2. Außerhalb von Todesgefahr ist zum erlaubten Empfang der Firmung erforderlich, daß jemand, falls er über den Vernunftgebrauch verfügt, gehörig unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag. 

§ 1 regelt neben den üblichen die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Firmung, § 2 für dessen Erlaubtheit. Das ist ein qualitativer Unterschied. § 2 legt nahe, dass die Firmung auch erlaubt an Menschen, die nicht entsprechend katechetisch unterrichtet wurden, gespendet werden kann. Das ist zwar im Falle des Fragestellers nicht der Fall, aber zeigt deutlich, dass Gültigkeit und Erlaubtheit der Firmung nicht an Rechtgläubigkeit des Empfängers hängen. Das wäre auch fatal, denn es würde der Gnade Gottes von Beginn an eine hohe Hürde in den Weg setzen. Die in den Sakramenten vermittelte Gnade jedoch soll - obwohl sie eben auch selbigen voraussetzen - den Glauben stärken und schenken (vgl. zur theol. Beschreibung der Firmung c. 879), der selbst Gnadengabe ist.

Das zeigt die Praxis der katholischen und nichtkatholischen Ostkirchen, die die Firmung in der Einheit der Feier direkt im Anschluss an die Taufe - sowohl bei Erwachsenen als auch bei Säuglingen - spenden. Diese Praxis entspricht derjenigen der Alten Kirche. In der lateinischen Kirche hat sich jedoch eine andere pastorale und katechetische Praxis etabliert, die neben der in der Firmung vermittelten Gnade die persönliche und eigenverantwortliche Entscheidung des Jugendlichen (vgl. c. 891) als wichtigen Teil der christlichen Initiation betont. Das ist gut und wünschenswert, ändert aber am Wesen des Sakramentes nichts, sondern trägt vor allem dem Rechnung, dass die christliche Initiation ein Lebensweg ist, der natürlicherweise katechetisch begleitet werden muss.

Die Firmung ist und bleibt wie jedes Sakrament ein besonderes Gnadengeschenk Gottes. Aufgrund des in ihr verliehenen Prägemales ist sie besonders geeignet, Realsymbol für die unauflösbare Bundestreue Gottes zu sein, der "Ja" ohne "aber" sagt - auch zum Firmling, der möglicherweise aufgrund seines Alters nicht so recht mitziehen mag, aber dennoch um die Firmung bittet und der empfangenen Gnade kein inneres Hindernis (Obex) entgegenbringt.

Ordentlicher Spender der Firmung ist der Bischof, der Pfarrer nur, wenn er entsprechend damit beauftragt ist (vgl. c. 882). Über Zulassung und Verweigerung entscheidet der Pfarrer also nur sekundär. Und im Falle einer angedrohten Verwehrung trägt der Pfarrer die Beweislast. Er muss nachweisen, dass durch mangelnde Teilnahme an der Katechese der entsprechende Firmling nicht recht disponiert ist, denn die Kriterien der gelegenen Bitte und der rechtlichen Eignung wird er erfüllen. Diesen Nachweis halte ich für sehr schwierig, denn

c. 18  Gesetze, die eine Strafe festsetzen oder die freie Ausübung von Rechten einschränken oder eine Ausnahme vom Gesetz enthalten, unterliegen enger Auslegung.   

Das ist zumindest meine Meinung dazu. Ich denke auch, dass so eine Drohung bzw. Kontrolle im Kontext der Katechese sehr bedauerlich ist. Auch "schwierige" Firmlinge tauen meiner Erfahrung nach auf, wenn ihnen ein ernstzunehmender gemeinsamer Weg als Form der Katechese angeboten wird. Ich denke, wer bei der Glaubensvermittlung zu sehr auf Quantität achtet, der schätzt die Qualität der Gnade Gottes als zu gering ein.     

Die Firmung ist ein Sakrament der katholischen Kirche. Mit der Firmung bestätigt der Firmling, dass er den christlichen Glauben a) verstanden und b) für sich selbst angenommen hat. Ein Jugendlicher kann frühestens mit 14 Jahren gefirmt werden, denn dazu muss er religionsmündig sein. Vorher kann er nicht selbst "ja" zum Glauben sagen. Bei der (Kinder-)Taufe und der Erstkommunion entscheiden das ja noch die Eltern. Genau dafür ist die Firmung ja auch gedacht, dass Jugendliche selbst ja zum Glauben und zum Leben mit Jesus Christus sagen und zu allen damit verbunden Rechten und Pflichten. Im gleichen Atemzug, wenn die Jugendlichen ja zum Glauben sagen, bekommen sie bei der Firmung die Kraft des Heiligen Geistes zugesagt. Jugendliche sind danach vollwertiges Mitglied der römisch-katholischen Kirchengemeinde. Eine Pflicht des römisch-katholischen Christen ist es regelmäßig an der Heiligen Messe teilzunehmen, genau genommen mindestens 1x pro Woche. Ob er dies tut ist ihm im Endeffekt selbst überlassen. Wenn ein Jugendlicher aber die ehrliche Absicht hat sich Firmen zu lassen sollte er sich dafür auch ein bisschen ins Zeug legen und das Gebot des regelmäßigen Gottesdienstbesuchs befolgen. Ansonsten können Zweifel am Glauben des Jugendlichen entstehen und der Pfarrer kann bzw muss eigentlich sogar das Sakrament der Firmung verweigern. Stempelhefte als Nachweis für den Gottesdienstbesuch sind vielerorts üblich und auch das Verweigern des Sakraments bei nicht erfüllen der 80%...sollte allerdings ein triftiger Grund vorliegen (z.B. längere Krankheit, Schüleraustausch, ...) warum der Gottesdienst nicht besucht werden kann und nur 75% gestempelt sind kann man sicher mit dem Pfarrer reden. Er kennt ja die Leute, die regelmäßig im Gottesdienst sind.
Viele Grüße Katsa