Habe ich als Erbe ein Recht in die Nachlassakte zu schauen?

6 Antworten

Was nützt dir Ensicht in die Nachlassakte des NLG, in der nur balangloser Verwaltungskram steht? Sterbedatum und Ort, Mitteilung des Standesamtes, Verwaltungsvermerk Anschreiben, Aktenzeichen, ...

Verschwende keine Zeit: Du hast genau 6 Wochen Zeit, dir über die Werthaltigkeit des Nachlasses einen persönlichen Überblick zu verschaffen. Und genau den findest du darin gerade nicht.

Also sofort mit den Erben oder Erbschaftsbesitzern Kontakt aufnehmen, Nachlassunterlagen, Ordner, Versiocherungen, Kontoauzüge, Rechnungen usw. selbst sichten, Erbfallmeldung der Bank des Erblassers einsehen.

Wird dort gemauert, Teilerbschein beantragen und mindestens die Erbfallmeldung der Bank des Erblassers in Kopie anfordern um zu entscheiden, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist und ggf. form- und fristwahrend ausschlagen, bevor man allein und in voller Hölhe den Gläubigern gegenüber haftet.

Hallo, ich habe gerade einen Brief bekommen in dem ich darüber informiert wurde das ich zum Kreis von Erben gehöre.

Also ein Schreiben vom Nachlassgericht. OK.

Ich habe nun um Akteneinsicht gebeten. In meinem Heimatsort wurde mir gesagt, das die Akte zum Gericht gesandt werden müsste, da das zuständige Amtsgericht ein einer anderen Ortschaft ist.

Das ergibt keinen Sinn. Die Gerichtsakte kann durch die Beteiligten in den Räumen des zuständigen Nachlassgerichts eingesehen werden. Die Akte wird nicht kreuz und quer durch die Republik geschickt.

Daher habe ich dort angerufen, die meinten ich könnte das Recht nur über einen Rechtsanwalt geltend machen.

Das ist falsch respektive irreführend. Tatsache ist, dass eine Akteneinsicht für Beteiligte in den Räumen des Nachlassgerichts möglich ist, allerdings auch für diese nur auf Antrag. Dazu ist aber kein RA nötig, sondern nur dann, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort erfolgen soll.

Siehe § 13 FamFG:

Zitat:

"(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (...)
(7) Über die Akteneinsicht entscheidet das Gericht, bei Kollegialgerichten der Vorsitzende."

Zitat Ende. Quelle: https://dejure.org/gesetze/FamFG/13.html

woher bekomme ich einen Antrag zur Aktenversendung

Gar nicht. S.o.

Die Frage ist nun, wozu du überhaupt Akteneinsicht haben willst. Entscheidend ist nur, ob du das Erbe innerhalb der 6-Wochen-Frist ausschlägst oder nicht. Das Nachlassgericht erstellt in den allermeisten Fällen gar kein Nachlassverzeichnis o.ä., das ist Sache der Erben. Und wenn ich lese:

( Erben der vorgehenden Ordnung haben schon ausgeschlagen, daher ist es jetzt bis zu mir gekommen)

...dann ist der Nachlass sowieso überschuldet. Kontaktiere die vorrangigen Erben direkt und frage nach, aber vor allem schlage fristgerecht aus.

Die Akteneinsicht in Nachlassangelegenheiten richtet sich nach § 13 FamFG;

Die Akten werden auf Antrag an das Amtsgericht deines Wohnortes gesandt, wo Du sie einsehen kannst;

Evtl findet sich bereits ein nachlassverzeichnis in der Akte, die Dir einen Überblick über den vermögensstatus des Erbes ermöglicht; du kannst auch die Erstellung eines Verzeichnisses beantragen um zu entscheiden, ob du annimmst oder ausschlägst;

Die entsprechenden Fristen lass dir bei der Akteneinsicht nennen;

Kieferbaum 
Fragesteller
 05.11.2019, 14:26

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Gibt es ein Antragsformular für die Versendung an den Wohnort oder reicht ein formloser Antrag? Könntest du " Verzeichniss" näher erläutern? Was bringt mir ein Verzeichniss?

Vielen Dank.

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Bergfex49  05.11.2019, 15:53
@Kieferbaum

Das Nachlassverzeichnis ist eine Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; eine Mustervorlage bekommst Du beim Amtsgericht, Du kannst aber auch bei Tante Google welche finden; für die Versendung genügt ein formloser Antrag; sprich wegen der Dringlichkeit dem Nachlassgericht;

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FordPrefect  05.11.2019, 15:44
Die Akten werden auf Antrag an das Amtsgericht deines Wohnortes gesandt, wo Du sie einsehen kannst;

Das ist richtig, man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass die Ausschlagungsfrist keine Rücksicht auf die Zustelldauer der Aktenversendung nimmt. Nachlassgerichte sind notorisch überlastet; alleine die Aktenversendung von A nach B dürfte mit Sicherheit 14 Tage bis 3 Wochen dauern.

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Bergfex49  05.11.2019, 15:55
@FordPrefect

dann sollte er sich evtl. auf den Weg zum Ursprungsgericht machen; sicher ist sicher;

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vom wem ist der Brief? welche Akteneinsicht?

ohne Testament - darfst dich selbst drum kümmern.

mit Testament - du bekommst ein Eröffnungsprotokoll wo alles nachzulesen ist.

Kieferbaum 
Fragesteller
 05.11.2019, 12:44

Der Brief ist vom Amtsgericht Limburg a.. Lahn - Nachlassgericht- Mir wurde von einer Nachlassakte erzählt die alle Information enthalten. Dafür die Akteneinsicht. Ich hab kein Testament bekommen. Wie kann ich mich drum kümmern? Brauche ich einen Anwalt oder kann ich es selbst machen? ( Erben der vorgehenden Ordnung haben schon ausgeschlagen, daher ist es jetzt bis zu mir gekommen) Vielleicht hilft die Information. Vielen Dank

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peterobm  05.11.2019, 12:56
@Kieferbaum

aha, es betrifft die gesetzliche Erbfolge - alle anderen haben ausgeschlagen, warum wohl? man suche ein Gespräch mit denen. Ab Kenntniss des Todesfall, hast du 6 Wochen Zeit um die Erbschaft auszuschlagen - entweder am Wohnort des Erblassers oder bei einem Notar.

als Erbe hast die Verpflichtung selbst Recherchen anzustellen; wird sehr schwer. Das Nachlassgericht prüft da nicht

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BEVOR du das Erbe annimmst, musst du dich ja informieren, ob das Erbe nicht bereits mit Schulden überlastet ist.

Kieferbaum 
Fragesteller
 05.11.2019, 12:46

Ja das würded ich gerne. Wissen Sie wie ich die Informationen bekomme?

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