Mahnung trotz fehlender Akteneinsicht?
Gegen einen Zahlungsaufforderungsbescheid wurde Einspruch eingelegt (+ Antrag auf Aussetzung), aber jetzt habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl mein Anwalt die Akte noch nicht bekommen hat. Warum mahnt die Verwaltung jetzt? Man kann den Einspruch doch nicht begründen, wenn man keine Akte hat.
1 Antwort
Gegen einen Zahlungsaufforderungsbescheid wurde Einspruch eingelegt
Zahlungsaufforderung und Bescheid klingt nach einer Forderung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
(+ Antrag auf Aussetzung)
Nun - das ist nur der Antrag. Ob dem auch stattgegeben wird, respektive ob das überhaupt möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.
aber jetzt habe ich eine Mahnung erhalten
Bei Nichtzahlung ist das nur logisch.
, obwohl mein Anwalt die Akte noch nicht bekommen hat. Warum mahnt die Verwaltung jetzt?
Wenn du den Rechtsbehelf der Zahlungsaufforderung genauer gelesen hättest, würdest du dort sehr wahrscheinlich auch den Hinweis finden, dass ein Einspruch gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat, was die Fälligkeit der Forderung selbst anbelangt. Das ist bei Forderungen, welche auf öffentlich-rechtlichen Kostenbescheiden beruhen, immer so. Der Antrag auf AdV (um den geht es hier wohl) ist vermutlich unbeachtlich, respektive noch gar nicht bearbeitet worden.