Opfer eines Identitätsdiebstahls + Strafbefehl was tun?

3 Antworten

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  1. Natürlich kannst du den Einspruch ohne Anwalt einlegen. Aber wenn es dann zum Prozess kommt, solltest du dir doch einen Anwalt nehmen.
  2. Du solltest sogar Anzeige erstatten.

An dieser Stelle würde ich auf keinen Fall am Anwalt sparen...du bekommst sämtliche Kosten vom Verursacher ersetzt-

gerizekaliolma 
Fragesteller
 05.10.2020, 16:03

Aber der Verursacher ist ein Unbekannter ?

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