Einspruch erheben strafbefehl?

11 Antworten

Das ist schon ein geringer Tagessatz. D.h. man geht davon aus dass Du 450 Euro im Monat verdienst. Ob Du seinerzeit viel oder wenig verdient hast, ist da eher unwichtig. Von daher...

Wenn Du widersprichst kommt es zu einer Verhandlung deren Kosten Du auch wirst tragen müssen. Die Tat selber ist ja unbestritten.

Also zähneknirschend zahlen oder aber mit Anwalt widersprechen.

dsdsdada 
Fragesteller
 12.09.2021, 22:40

Danke!

Ein gerichtlicher Strafbefehl ist kein Bußgeld, sondern ein Urteil für eine Straftat, die aber nicht zur Verhandlung gekommen ist, da der Fall klar war, mit 40 Tagessätzen bist Du auch nicht vorbestraft. Wenn Du diese Geldstrafe bezahlst, ist der Fall erledigt, gehst Du in Berufung, kommt es zum Strafverfahren, was mehr Kosten bringen wird, Du brauchst dann einen Strafanwalt, und es könnte zu einer Strafe kommen, die dann ins Führungszeugnis eingeht, was schon bei einer geringen Bewährungsstrafe der Fall wäre, eine Geldstrafe erst ab 90 Tagessätze.

Ich glaube man hat 14 Tage Zeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Müsste aber im Strafbefehl stehen wie lange man Zeit hat Einspruch einzulegen. Nach einem fristgerechten Einspruch kommt es aller Wahrscheinlichkeit zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Da es sich hier um eine Sachbeschädigung handeln dürfte, so schätze ich mal, dass die Strafe wahrscheinlich nicht geringer ausfallen wird als im Strafbefehl. Aber ein Richter kann auch andere Strafen verhängen wie z.B. Sozialstunden, wenn er sieht, dass kein Geld zu holen ist um die Strafe zu bezahlen. Der Schuss kann also auch nach hinten losgehen und die Strafe wird wesentlich höher. Übrigens, kann man auch auch einen Antrag bei einem Strafbefehl stellen, dass die Geldstrafe in eine Arbeitsauflage abgewandelt wird. Oder man kann Ratenzahlung vereinbaren. Man muss sich halt nur drum kümmern und mit dem zuständigen Rechtspfleger Kontakt aufnehmen.

Was aber in jedem Fall noch kommt, dass du den Schaden wieder gut machen musst und die Staatsanwaltschaft in Höhe des Schadens eine Vermögensabschöpfung bei Dir vornehmen kann in Höhe des Schadens und der damit verbundenen Kosten die Du angerichtet hast.

Ich würde mich also bevor solche Maßnahmen auf Dich zukommen, ganz schnell mit dem Geschädigten Kontakt aufnehmen und den Schaden schnellst möglich regulieren, bevor es durch die Staatsanwaltschaft zwangsweise passiert. Das Gesetz wurde nämlich geändert und die Schadenswiedergutmachung ( Vermögensabschöpfung zur Schadensregulierung usw. ) ist Bestandteil staatsanwaltlicher Aufgaben geworden. Ein kleiner Rat: Du solltest hier eventuell schnell regieren bevor die Kosten explodieren. Schadenswiedergutmachung kann auch so aussehen, dass du dein Graffiti selber entfernst, wenn der Geschädigte damit einverstanden ist. Man muss sich halt drum kümmern und guten Willen zeigen.

Ich würde da nicht widersprechen, denn die Strafe ist sehr moderat. Ein Richter könnte auch zu der Erkenntnis gelangen, dass das nicht abschreckend genug ist, um andere vom Sprayen abzuhalten.

Das ist ein sehr geringer Satz. Man wird dich auch fragen, wie du die Farbe finanzierst bei 0€ Einkommen.