Grundgesetz Artikel 20? Was ist damit gemeint

4 Antworten

Absatz 1 nennt die ersten Staatsmerkmale: Bundesstaat, Republik, Demokratie und Sozialstaat.

Absatz 2 regelt, dass es eine indirekte Demokratie ist, und dass es eine Gewaltenteilung gibt.

Absatz 3 fügt zu den Staatsprinzipien noch den Rechtsstaat hinzu und manifestiert die Gesetzgebungshoheit der Parlamente. Damit wird auch dafür gesorgt, dass Gerichte an Gesetze gebunden sind und es keine Dominanz der Richterrechts gibt, wie es in den anglikanischen Ländern üblich ist.

1. Deutschland ist eine Demokratie und ein Sozialstaat. 2. Deutschland ist eine Demokratie, was an Wahlen und Justiz festgemacht werden kann. 3. Der Staat (die drei Gewalten) soll sich an das Grundgesetz halten.

andaweiz 
Fragesteller
 29.04.2015, 14:22

danke

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Ersetze "Gewalt" mit "Macht". Dann ist es vll. für dich verständlicher. Was genau verstehst du denn nicht?

Weißt du was demokratisch und sozial bedeutet?

Erklären die sich nicht von selbst? 

andaweiz 
Fragesteller
 29.04.2015, 13:59

Kann man das nicht mit anderen Worten besser wieder geben damit man es besser und deutlicher versteht ?

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TheFux2  29.04.2015, 14:06
@andaweiz

Wüsste ich nicht. Für mich ist das eindeutig und verständlich. 

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ArnoldBentheim  29.04.2015, 14:16
@andaweiz

Ja, da hast du durchaus Recht. Aber versuche doch einfach mal, mit eigenen Worten zu umschreiben, was in Art. 20 steht, damit wir Foristen erkennen können, was du dir so vorstellst bzw. wo genau du Verständnisprobleme hast.

MfG

Arnold

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Zanlaur  09.05.2018, 07:08

@ArnoldBentheim wie soll er das denn in eigenen worten schreiben, wenn er den text nicht versteht. Sagt mal... Wenn ein schüler so was nicht versteht, weil er nicht hundert jahre alt ist und kein politiker ist, wird dem nichtmal geholfen? Dann braucht ihr auch garnicht hierhin zu schreiben.,,erklärt sich das nicht von selbst?“ -was ist das denn für nh antwort?

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