Was bedeutet der Artikel 146 im Grundgesetz?

14 Antworten

Das heißt, dass das Volk die Möglichkeit hat, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen.

Das kann durch Volksabstimmung, durch Wahl von Ausschüssen oder durch den Bundestag geschehen.

Das ist ein Ergebnis der Nachwendediskussion. Vor 1990 war dieser Artikel in einer leicht anderen Formulierung dafür vorgesehen, das als Provisorium gedachte Grundgesetz nach der deutschen Einigung durch eine Verfassung zu ersetzten. Das war auch 1990 diskutiert worden, aus Zeitgründen entschied man sich aber, die Länder der ehemaligen DDR mithilfe des Saarlandartikels beitreten zu lassen, und sich  im Nachgang zu entscheiden, ob man eine Verfassung, die ehemalige BRD- und ehemalige DDR-Elemente umfassen soll, erarbeitet und beschließen läßt. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat das keiner versucht, und jetzt dürfte das Interesse erlahmt sein.

1) "Einheit" entweder nach diesem Paragrafen: das deutsche Volk gibt sich eine neue Verfassung und löst damit das bestehende Grundgesetz ab.

2) Oder nach dem GG §23: die DDR tritt dem Geltungsbereich des  bestehenden Grundgesetzes bei! Letzteres war 1949 als "Übergangslösung" gedacht (es gab damals auch keine Volksabstimmung, die Landesregierungen - außer Bayern - stimmten zu), da man glaubte, das mit der "Wiedervereinigung" ginge schneller. 

Deswegen hat der § 146 heute keine Gültigkeit mehr, denn das deutsche Volk (zumindest seinem Teil aus dem Osten) wurde die Möglichkeit verwehrt, eine neue Verfassung mitzugestalten. Es wurde das bestehende GG in den Rang einer Verfassung erhoben (es erfüllte allerdings bis dahin auch die Kriterien einer Verfassung).

(https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland)

PatrickLassan  04.10.2017, 12:04

Deswegen hat der § 146 heute keine Gültigkeit mehr,

Mal davon abgesehen, dass das Grundgesetz Artikel hat und keine Paragrafen, ist Artikel 146 immer noch gültig.

denn das [sic] deutsche Volk (zumindest seinem Teil aus dem Osten) wurde die Möglichkeit verwehrt, eine neue Verfassung mitzugestalten.

Schon mal von der Gemeinsamen Verfassungskommission gehört?

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission

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666Phoenix  04.10.2017, 14:50
@PatrickLassan

"Artikel" -Ok, mein Lapsus, ändert aber nichts am Inhalt!

Art. 146 ist formell noch gültig, aber inhaltslos! Eine gesamtdeutsche "Verfassung" gibt es, aber nicht im Ergebnis eines Beschlusses des deutschen Volkes (und schon gar nicht in "freier Entscheidung"), sondern im Ergebnis der Umwandlung des "alten" GG.

Hätte sich das gesamte deutsche Volk  für eine neue Verfassung "frei entscheiden" können, hätte das "alte" GG gemäß 146 außer Kraft gesetzt werden müssen, nachdem es für das gesamte deutsche Volk in Kraft getreten war (Art. 146)!

Gab es diese "Volksentscheidung"?? Ja??

Wann und wo bitte!

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Gemeinsamen Verfassungskommission

Wow!

Genau so eine Farce wie "erste freie Volkskammerwahl", "erstes frei gewähltes Parlament"...!!

Aus Wiki:
"Nach Auffassung der Verfassungskommission waren größere Änderungen und vor allem eine Volksabstimmung über das Grundgesetz entbehrlich, weil letztere der Legitimation nichts mehr hinzufügen könne;..."

Volle Demokratie! :-)

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Vorsitzende der GVK waren Henning Voscherau (SPD) und Rupert Scholz (CDU) - natürlich beide ehemalige DDR-Bürger! :-)

Aus http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/060/1206000.pdf:

"Die unterschiedlichen institutionellen und konzeptio-

nellen Auffassungen zur Verfassungsreform wurden

deutlich in der — ersten — Verfassungsdebatte des

Bundestages auf seiner 26. Sitzung am 14. Mai 1991,

an deren Schluß die Einsetzunganträge an den Älte-

stenrat überwiesen wurden. Auf einigen verfassungs-

rechtlichen Feldern — wie etwa denen der Aufnahme

neuer Staatsziele, sozialer Grundrechte und Bürger-

beteiligung/Plebiszite in das Grundgesetz — zeichne-

ten sich in dieser Debatte bereits die späteren Kontro-

versen in der Gemeinsamen Verfassungskommission

ab".

"In der 21. Sitzung am 6. Mai 1993 stellte Abgeordneter

Dr. Ullmann vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine

Arbeit in der Gemeinsamen Verfassungskommission

ein, da er seine verfassungspolitischen Vorstellungen

und Erwartungen in den Beratungen und Abstimmun-

gen der Kommission nicht verwirklicht sah."

Voller Konsens und totale Einigkeit! :-)

_________________________

Der GVK gehörten als Mitgleider an:

26 CDU/CSU; 28 SPD, 6 FDP, 1 PDS/LL, 2 Bündnis 90/ Grüne

Was denkst Du denn, wer bei dieser Zusammensetzung die Interessen der Mehrzahl der ehemaligen DDR-Bürger vertrat? Die von ihren Westherren gekauften CDU- oder SPD-Mitglieder, die sich mehrheitlich gerade in blockflötenhafter Manier um 180° "gedreht" hatten?

Mach dich ruhig weiter lächerlich!

Auch diese Episoden um diese sog. GVK ist ein Grund für das "gute" Abschneiden der AfD bei den letzten Wahlen!

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dataways  04.10.2017, 19:44
@666Phoenix

Na, hat sich unser 666Phoenix ordentlich ausgetobt mit seinem Ostalgie-Geschwafel?

Was denkst Du denn, wer bei dieser Zusammensetzung die Interessen der Mehrzahl der ehemaligen DDR-Bürger vertrat?

Keiner weiss offenbar weniger über die Interessen der damaligen DDR-Bürger als 666Phoenix, denn die Mehrheit war offenbar bereit, das vollständig misslungene Experiment des stalinistisch geprägten real existierenden Sozialismus in die Tonne zu kloppen.

Die von ihren Westherren gekauften CDU- oder SPD-Mitglieder, die sich mehrheitlich gerade in blockflötenhafter Manier um 180° "gedreht" hatten?

Hier liegt offenbar, was die SPD-Mitglieder angeht, ein Irrtum vor. Das waren keine Blockflöten. Das waren nämlich diejenigen, die ab 1946 in KZ's gesteckt wurden, weil sie sich nicht von Stalin zwangsvereinahmen lassen wollten. Insofern hatten einige von der SPD eine Rechnung mit dem System offen.

Mach dich ruhig weiter lächerlich!

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666Phoenix  04.10.2017, 22:01
@dataways

und du lerne erst lesen, dann denke, dann denke nochmal, dann äußere dich - in der reihenfolge, falls du das schaffen solltest!

ich habe "in blockflötenhafter manier" geschrieben, nicht dass das blockflöten waren!

"kz" gab es 1946 nicht mehr - wieder fälschungen deinerseits!

du hast das noch nie kapiert (woher auch mit deinem iq?):

auch ich wollte dieses "experiment" in die tonne "kloppen", aber anders als die deppen aus dem 89-er herbst, die ihre "zufriedenheit" mit dem heutigen "experiment" erst neulich wieder bei den wahlen zum ausdruck gebracht haben.

gratuliere!

im übrigen, halt die füße still, wenn ich mich mit anderen unterhalte!

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dataways  05.10.2017, 09:57
@666Phoenix

"kz" gab es 1946 nicht mehr

Ach, stimmt, das KZ wurde in "Speziallager" umbenannt, blieb aber, was es war.

https://de.wikipedia.org/wiki/Speziallager_Sachsenhausen

ich habe "in blockflötenhafter manier" geschrieben, nicht dass das blockflöten waren!

Rückzugsgefechte

im übrigen, halt die füße still, wenn ich mich mit anderen unterhalte!

Du nennst es Unterhaltung, ich nenne es geschichtsrevisionistischen Blödsinn.

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666Phoenix  05.10.2017, 10:47
@dataways

Du kannst es nennen, wie Du willst. Bei Dir sind es eben blanke Fälschungen!

Im Übrigen, wenn jemand, der 1946 im "KZ" gesessen hat,  1991/92 in der GVK tätig war, dann wäre der vermutlich nicht nur eine "Blockflöte" gewesen, sondern auch noch ein seniler alter Trottel!

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Wenn Deutschland eine neues Gesetz als Grundgesetz beschließt (als beispiel Ehe für alle) wird das alte (derzeitige) verabschiedet ("verliert seine Gültigkeit") und die neue Verfassung gilt.

AnglerAut  04.10.2017, 11:37

Völlig falsch.

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Dultus, UserMod Light   04.10.2017, 11:38

Verabschieden von Gesetzen heißt genau das Gegenteil. ;-) Gesetze zu erlassen ist das Verabschieden von Gesetzen.

MfG

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Der Artikel bedeutet, dass die aktuelle Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - das Grundgesetz - so lange gilt, bis eine neue Verfassung beschlossen wurde. Also genau das, was drinsteht.