Greift die Rechtsschutzversicherung?

5 Antworten

Wenn sich die Abmahnung immer noch auf den gleichen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag richtet, ist das für die Rechtsschutzversicherung ein Altfall, der nicht gedeckt ist.

Aber genau aus diesem Grund bist du ja angehalten, dir jeweils VORHER eine Deckungszusage zu hole, bevor du einen Anwalt einschaltest.

wenn der rechtsschutz arbeitsrecht beinhaltet, spielt eine versicherung nur dann nicht mehr mit, wenn der versicherungsnehmer/arbeitnehmer offenbar wiederholt im unrecht ist und die urteile nicht zu seinen gunsten ausfallen.

wird aber der arbeitgeber verurteilt, hat der auch immer die kosten des anwalts des klägers zu tragen, daher ist das sogar für die rechtsschutz besonders positiv.

behält man bei so einer knallharten auseinandersetzung mit einem störischen arbeitgeber den anwalt, kann der auch bei neuen versuchen des arbeitgebers zu kündigen wieder tätig werden. wichtig ist aber dabei, dass es sich um nachweisbar unzulässige, nicht durchsetzungsfähige "verfehlungen" handeln muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman  30.09.2021, 10:55
wird aber der arbeitgeber verurteilt, hat der auch immer die kosten des anwalts des klägers zu tragen

Aber doch nicht in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht. Dort traegt jede Partei ihre eigenen Kosten unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens.

1

, die eher nicht rechtens ist'

Sie kann nur rechtens oder nicht rechtens sein. Gibt auch kein halbschwanger.

Ob die RS greift oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab, das muss individuell geklärt werden.

Das kommt wie immer darauf an, was Dein Berater/Makler Dir so verkauft hat.

Für die Schadenabteilung gilt das Datum vom Beginn der Angelegenheit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das solltest du mit deiner Rechtsschutzversicherung besprechen..