Abschlusszeugnis noch nicht erhalten, Aufhebungsvertrag?
Hi.
Mir wurde bei der Arbeit gekündigt. Da die Kündigung nicht rechtens ist bzw. es vorher überhaupt keine Abmahnung, etc. gab, bin ich mit einem Anwalt gegen vorgegangen und wir haben einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Da ist unter anderem Freistellung und die Erstellung eines qualifizierten Abschlusszeugnis vereinbart.
Mein Arbeitsverhältnis hat zum 30.09. geendet. Habe bisher immer noch kein Abschlusszeugnis. Gibt es da irgendeine Frist zu, wie lange Arbeitgeber dafür Zeit haben?
Oder sollte ich die da mal dran erinnern? Wenn ja, wie schreibt man so etwas? Einfach: Sehr geehrter Herr...,
hiermit erinnere ich Sie an die Erstellung meines Abschlusszeugnisses.
3 Antworten
Normalerweise ist das dann ein QUALIFIZIERTES ARBEITSZEUGNIS (und kein Abschlusszeugnis, sowas bekommt man in der Schule XD ), wenn Du länger als sechs Monate dort gearbeitet hast.
Sonst bekommst Du immerhin ein EINFACHES ARBEITSZEUGNIS, in dem steht aber nur, was und wie lange Du gearbeitet hast, Deine Leistung und Führung werden nicht beurteilt.
Übrigens muß ein AN Dir keine Abmahnung/en schreiben, um Dich fristgemäß zu kündigen.
kann man dann einfach schreiben " ich wollte einmal nachfragen wann ich mit meinem qualifizierten Arbeitszeugnis rechnen kann."
Vielleicht eher:
Sehr geehrter Herr xy,
wie Sie wissen, hatten wir vertraglich die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses vereinbart.
Leider habe ich dieses bis heute noch nicht erhalten. Ich bitte Sie höflich, es mir bis zum 29. November 2019 zuzustellen.
Vielen Dank!
MfG usw. :)
Okay, danke. Wir haben uns immer geduzt deswegen finde ich es komisch, wenn ich schreibe "wie du weißt...."
Aber das mit dem Duzen hat sich doch mittlerweile erledigt, oder?
Beim letzten mal, als sie mir was geschrieben hat, hat sie mich auch geduzt.
Er ist gesetzlich dazu verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen. Wenn du ganz mutig bist, dann lässt dir vom Anwalt eins aufsetzten, fährst hin und er soll das unterschreiben, dann steht schon kein Mist drin. Und ansonsten schreib dass du das Zeugnis zur Vervollständigung deiner Unterlagen benötigst und setzt ne Frist bis Monatsende ansonsten siehst du dich leider gezwungen erneut den Rechtsweg einschlagen.
bespreche das mit deinem Anwalt
Ja, ich meinte Arbeitszeugnis :D das ist mir auch gerade eingefallen.
Das ist im Aufhebungsvertrag alles vereinbart, dass die mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen müssen.