Der Arbeitgeber hat mich von der Krankenkasse abgemeldet?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja, also ich würde prüfen ob es etwas gibt, was der AG gegen mich in der Hand hat. Gab es in der näheren Vergangenheit z.B. Abmahnungen, habe ich meine Krankmeldung fristgerecht abgeschickt und auch entsprechend bescheid gegeben usw.
Nach 25 Jahren Tätigkeit und der Schwerbehinderung dürfte es schon ein eklatantes Fehlverhalten seitens des AN sein um eine Kündigung durch zu bekommen.
Da die Kündigung jedoch nie angekommen ist, dass auf jeden Fall am Montag klären und bereits jetzt ein Schreiben aufsetzen und morgen abschicken ggf. als Einschreiben und den eigenen Sachverhalt schildern und somit auch Einspruch zu erheben. Damit auf keinen Fall warten.

Wenn dann am Montag die Kündigung bestätigt wird, Anwalt einschalten.

Eine Kündigung kann nur SCHRIFTLICH erfolgen (§623 BGB).

Dann bist Du schwerbehindert, dh der AG kann eine Kündigung nur mit Zustimmung des Inklusionsamtes durchführen. Falls in deinem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung existiert, wird auch die zu der geplanten Kündigung gehört.

Bei Betrieben über 10 MA greift auch das Kündigungsschutzgesetz, dh eine Kündigung kann nur auf Grund von persönlichen Gründen, Verhalten oder betriebsbedingt erfolgen.

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl erfolgen - da bist du wegen der Behinderung, Alter und Betriebszugehörigkeit auf der sicheren Seite.

Zu personen- oder Verhaltensbedingt kann ich jetzt nicht sagen, ob du dir etwas zu Schulden hast kommen lassen.

Next Steps: Am Montag auf jeden Fall zur Arbeit gehen - dadurch setzt du den Arbeitgeber in Annahmeverzug! Falls der AG darauf beharrt, dass du gekündigt würdest, eine Zweitschrift der Kündigung verlangen, da dir das Original nie rechtskräftig zugestellt wurde. Damit gehst Du zum Arbeitsgericht und reicht Kündigungsschutzklage ein.

WICHTIG: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung eingereicht werden, sonst ist die Klage "verbraucht".

Und dann zum Arbeitsamt und arbeitslos melden, wobei du am besten gleich die Kopie der Klageschrift vorlegst.

Viel Glück und starke Nerven!

P. S. Sollte dein AG bei der Kündigung geschlampt haben, dann ist die Kündigung der Krankenkasse nicht nur falsch, sondern kann auch als Sozialabgabenbetrug gewertet werden. Und das ist eine Straftat, hier steht also ggfs der Chef selbst im Fadenkreuz der Justiz.

Hallo Klaus Hans kann auch mit folgendem zusammenhängen: nämlich da geht es um den Kündigungsschutz bis zum Rentenalter

kenne eine Firma die haben es auch so gemacht und später die Menschen wieder einstellen wollen

aber ob das in deinem Fall so einfach geht weis nicht. aber dein Krankenschutz müsste noch 4 Wochen weiterlaufen so war es mal

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lies mal:

"In den meisten Fällen besteht im ersten Monat der Arbeitslosigkeit ein sogenannter nachgehender Leistungsanspruch. In diesem Zeitraum sind Arbeitslose weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert."

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/krankenversicherung-nach-kuendigung/

Schwerbehinderte dürfen nicht so einfach gekündigt werden. Wende Dich an den Betriebsrat oder - falls Du in einer Gewerkschaft bist - dahin.

das hört sich schlimm an.

Ich empfehle Dir: 1) Kontaktiere den Arbeitgeber und lasse Dich aufklären.

2) Sieht der Arbeitgeber dich als gekündigt, lasse es Dir schriftlich geben. In jedem Fall gehe dann zum Arbeitsamt und zeige den Brief der Krankenkasse vor. Melde Dich arbeitssuchend und erkundige Dich, ob das Arbeitsamt Dich bei einer gesetzl. KK versichert. In jedem Fall hast Du gesetzlichen Anspruch auf Versicherungsschutz.

3) Dann würde ich parallel zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Aus meiner Sicht hat Dein Arbeitgeber fehlerhaft gehandelt. Da ich aber keine weiteren Details kenne, kann ich keine qualifizierte Meinung abgeben. Es kann dazu kommen, dass durch eine richterliche Entscheidung

a) eine fristgerechte Kündigung "irgendwann in der Zukunft" ausgesprochen wird

b) die Kündigung grundsätzlich abgelehnt wird

Lass Dich nicht entmutigen und kämpfe!!!

Solltest Du für einen Rechtsstreit nur über sehr wenige finanzielle Mittel verfügen, kannst Du Rechtskostenberatungshilfe beim Amtsgericht beantragen.

Viel Erfolg!

KlausHans352 
Fragesteller
 28.08.2020, 16:05

ich bin rechtsschutzversichert. Nur mit diesem Brief wird mir der Besuch bei der Agentur für Arbeit nicht viel nutzen

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Nordlicht979  28.08.2020, 16:06
@KlausHans352

Ich habe meinen Beitrag ergänzt bzw. verbessert, während Du deinen Kommentar schriebst. Lies bitte meinen Beitrag nochmal.

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Nordlicht979  28.08.2020, 16:07
@KlausHans352

Wichtig ist trotzdem, dass Du beim Arbeitsamt so früh wie möglich vorstellig wirst, um keine Fristen zu versäumen.

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