Kündigung zum 15. oder 31?
Hallo ihr lieben,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich arbeite dort jetzt 4,5 Jahre. In meinem Vertrag steht folgendes:
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Da ich dort schon 4,5 Jahre arbeite kann laut Gesetz der Arbeitgeber mich nur noch 1 Monat zum Monatsende kündigen. Meine Frage ist jetzt kann ich trotzdem zum 15. kündigen oder nur noch zum 31.?
2 Antworten
in dem Falle kannst du nur zum Monatsletzten kündigen.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
So wie ich das sehe sowohl als auch:
https://www.gesetzliche-kuendigungsfrist.info/arbeitnehmer/
Nein, nur zum Monatsende. Es wurde vereinbart, dass die verlaengerten Fristen fuer den Arbeitgeber auch fuer den Arbeitnehmer gelten. Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitgeber betraegt inzwischen aber 1 Monat nur zum Monatsende. Das gilt nun auch fuer den Arbeitnehmer.
Wie gesagt, das hab ich übersehen, dass es vertraglich vereinbart wurde.
Sicher?
Zitat aus dem Link:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.