Schimmel, erst Rechtsschutz abschließen?

5 Antworten

Lüften allein genüg nicht. Aber eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keinen bereits anstehenden Fall und wenn doch dann müsste der RS auch Mietsachen übernehmen.

Majuma 
Fragesteller
 24.01.2012, 17:10

Was kann man denn außer lüften machen?Der Schimmel ist unter dem Fensterbrett und über einem Fenster.Ausserdem noch in einer Ecke im Zimmer aber oben.

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SCHIMMEL KOMMT ZU 90% DURCH FALSCHES LÜFTEN UND HEIZEN; • möglichst konstante Temperaturen in den Räumen das ganze Jahr gleich halten! • Bei Abwesenheit die Heizung nie ganz abdrehen. Eine gleich bleibende Temperatur ist zudem preiswerter, als das ständige Auskühlen und Aufheizen der Zimmer. kühlere Räume, wie zum Beispiel Schlafzimmer, nie durch das Wohnzimmer mit heizen. • Die Türen zwischen unterschiedlich geheizten Räumen immer geschlossen halten. Die warme und feuchte Luft schlägt sich als Feuchtigkeit an kalten Wänden nieder, wie im Sommer, wenn ein kühles Bier serviert wird und es so schön am Glas perlt, wenn warm auf kalt trifft, dann gibt es Schwitzwasser am Glas und an den Wänden führt das zu Schimmel. Außerdem atmet der Mensch in der Nacht beim Schlafen fast ein Liter Flüssigkeit aus. RICHTIG LÜFTEN HEIßT; • Mehrmals tägl. die Fenster mehrmals Stoßlüften, dadurch wird ein kompletter Luftaustausch gewährt, aber wer macht das schon, in Kippstellung wird nur der umliegende Teil unterkühlt und schwitzt bei der Erwärmung • T i p p, anstatt 3X Stoßlüften, die Hälfte der Dichtung oben am Fenster entfernen. ist leichte Dauerlüftung • Badezimmer sind häufig von Schimmelpilz bedroht. Hier muss besonders gut gelüftet werden, nach dem Duschen/Baden Fenster weit auf, damit sich die feuchte Luft nach einem Bad oder einer Dusche raus kann. • Wäsche trocknen in der Wohnung gehört verboten! • Schrankwände sollten mit einem Abstand von drei bis fünf Zentimeter an den Außenwänden von der Wand stehen. Somit ist eine Hinterlüftung gewährleistet.

An der Brennstoffumstellung kann es nicht liegen dass nunmehr Schimmel auftaucht. Habt ihr irgendwas verändert? Weniger gelüftet? Weniger geheizt? Wenn im Keller ebenfalls Schimmel ist, dann muss der beseitigt werden. Die Sporen fliegen ja sonst im ganzen Haus herum! Vielleicht wird es schon besser, wenn auch mal im Keller gelüftet wird. Die Sache mit der Rechtsschutzversicherung geht meistens schief. Du hast 3 Monate Wartezeit. Möchtest du gerne 3 Momnate mit Schimmel leben nur weil du dann nix zahlen mußt??? Außerdem kommt es meist immer irgendwie heraus, dass der Schaden schon vorher war und dann kannst du denen die verauslagten Kosten zurückzahlen. Wenn dann noch Gutachten und 2 Anwälte drin sind, kann das sehr teuer werden, wenn es sich herausstellt, dass es (vielleicht auch) am falschen Lüften lag. Also macht euch in der Hausgemeinschaft lieber Gedanken, wie man den Schimmel vermeiden kann, ggf. auch mit dem Hausbesitzer. DAS wäre der richtige Ansatz - und auch der gesündere...

Da das Problem ja jetzt schon existent ist wird der Rechtsschutz nicht greifen .

Ich würd schon die Genossenschaft ansprechen macht gute Fotos von dem Schaden und kümmert euch vorerst selbst mal drum es geht ja um eure Gesundheit !!

Auch wenn ihr drei Monate nach Abschluss eines Versicherungsvertrages wartet: Der Schaden und zugrundeliegende Sachverhalt ist schon länger bekannt.

Majuma 
Fragesteller
 24.01.2012, 17:05

Bevor die Gas heizung reingekommen ist gab es eine Versammlung.Da haben wir Mieter gesagt das es alles gammlig ist und die Genossenschaft hat ganz überrascht getan. Also kein Rechtsschutz???

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jockl  24.01.2012, 17:06
@Majuma

Auf das dürfte es hinauslaufen.

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