Gibt es eine Kündigung oder Abmahnung wenn man zuviel Fehltage hat (Behindertenwerkstatt)?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Kündigung 75%
Abmahnung 25%
Neues Jahr hat erst angefangen 0%

1 Antwort

Kündigung

Ich habe gerade so einen Fall mitbekommen.

Der Klient hat sich monatelang geweigert zur Arbeit zu gehen, weil sie ihm zu langweilig und eintönig war. Anfang Februar gab es innerhalb der Wohngruppe ein Gespräch, welche Lösung es geben kann, 3 Tage später haben wir erfahren, dass schon Mitte Januar die Werkstatt seinen Arbeitsplatz gekündigt und neu vergeben hatte, ohne uns als Wohngruppe davon in Kenntnis zu setzen.

Jedoch weiß ich nicht, ob es im neuen Jahr neu anfängt mit den Fehltagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
Db1998  27.09.2022, 12:02

Ohne vorher Bescheid sagen einfach kündigen müssen die nicht darüber in Kenntnis setzen das man gekündigt wird

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Selkiade  27.09.2022, 13:43
@Db1998

Scheinbar nicht. Ich weiß allerdings nicht, wie die offizielle Regelung ist.

Jedoch ist es so, dass Werkstätten und Wohngruppen so gut wie kaum kommunizieren. Das was an Kommunikation läuft, entsteht oft durch die Auszubildenden, wenn sie Infos für Schulaufgaben brauchen. Daher finde ich es nicht ungewöhnlich, dass auch so Dinge wie eine Kündigung nicht an die Wohngruppe weitergeleitet werden.

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