Gibt's eine Schall-Obergrenze bei Motorrädern?

5 Antworten

Das kommt daher das viele Klappenauspuff Anlagen von penzl, kesstech, mcj oder jekill&Hyde dran haben. Diese Anlagen kann man je nach Hersteller manuell oder elektromechanisch verstellen das heißt das bei beiden Arten im Auspuff eine Klappe ist die dann den Weg komplett frei gibt. Bei den elektromechanischen funktioniert das ganze so, das diese einen "legalen" Modus haben. Das bedeutet das zb ab der Geschwindigkeit von 0-30kmh die Anlage zu ist, von 30-49kmh wieder auf und ab 50 -60 wieder zu, danach ist sie nur noch auf. Ich bin mal so eine gefahren bei einer Harley probegefahren und das ständige hin und her, auf/zu nervt. Ich hatte daraufhin für meine harley eine die manuell zu verstellen war gekauft. Bei den elektromechanischen ist es so, das sie in den Bereichen geschlossen ist, wo die Fahrgeräuschwerte ermittelt werden. Deswegen ist sie legal. Bei der manuellen ist es, das der verstellmechanismus angebracht und funktionsfähig sein muss, nur so hat die Anlage TÜV. Allerdings ist es verboten während der Fahrt die Klappe zu betätigen. Macht man es doch und wird von der polizei erwischt, muss man einfach die Klappe wieder schließen und kann weiter. Man hat im Gegensatz zu rausnehmbaren DB killern den Auspuff nicht modifiziert, sondern nur eine Funktion genutzt die im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren

Ergänzend zu den Antworten bezüglich Klappenauspuffen, dB-Eatern und nicht TÜV-konformen Umbauten ist noch Folgendes zu sagen : Die Grenzwerte für die Lärmemissionen sind im Laufe der letzten Jahre immer weiter verschärft worden. Für alte Motorräder gelten deshalb höhere Grenzwerte, sofern die Motorräder nicht zwischendurch mal abgemeldet worden sind. Da gilt sozusagen "Bestandsschutz", der erst erlischt, wenn das Motorrad mal stillgelegt worden ist. Bei einer Neu-Inbetriebnahme sind dann die aktuell gültigen Vorschriften einzuhalten. Einer meiner Freunde besitzt eine Harley von 1980, die für mehr als 100 dB zugelassen ist.... Interessant dazu einige Angebote z.B. bei eBay, da werden Rahmen alter Harleys (und man bekommt tatsächlich nur den Rahmen...) mit gültigen Zulassungen für höhere vierstellige Beträge gehandelt.

schlappeflicker  27.06.2018, 12:10

Weils ja auch nur um den Rahmen geht. Oftmals sind das dann auch noch Starrahmen.

0

JA, natürlich gibt es eine "Schall-Obergrenze".

Die ist aber kein absoluter Geräuschgrenzwert, sondern ein genau definierter Bereich.

Und wie jedes andere Fahrzeug darf auch ein Motorrad nicht lauter sein, als in den Papieren eingetragen.

Erst recht komplex und schwieriger Zubehör-Auspuffanlagen zu bekommen ist es mit den seit 2017 geltenden Werten.

Auch weil mit der Euro-4-Norm andere Abgaswerte einzuhalten sind.

Lies dir mal diesen Bericht durch. Die Antwort auf deine Frage findest du weiter unten.

Z. B. im Absatz "Euro 4-Geräuschgrenzwert bei 78 db(A)".

https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/euro-4-und-auspuffklappen.810348.html

Viele Grüße

Michael

Ich vermute Mal es läuft so : Es gibt einmal einen Karton mit Materialien mit Sachen die angebaut werden , wenn die Maschine durch den TÜV muss. Dann gibt's einen dessen teile angebaut werden , wenn sie durch ist . Dann hat man schließlich erstmal zwei Jahre Ruhe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gestohlenes motorrad im letzten Jahr.
19Michael69  27.06.2018, 00:23

Ich denke, er meint keine einzelnen Fahrzeuge und das Verhalten deren Besitzer bei der Hauptuntersuchung, sondern die grundsätzliche Zulassung bzw. Betriebserlaubnis bestimmter neuer Fahrzeuge / Motorräder.

Gruß Michael

0

da wird da selbe gemacht wie bei VW.Im

Im Testlabor werden alle messwerte eingehalten und auf offener Strasse wird dann getrickst.

Bei den Herstellern ein beliebter Tricks sind Aupuffklappen, oder programmierte Fehlzündungen.

Die Biker selber entfernen dann den DB-Eater.