Gerichte selber kochen und selber weiterverkaufen?

5 Antworten

Wenn du deine waren außerhalb einer festen Verkaufsstelle anbietest, musst du kein Gewerbe (§ 14 GewO) anmelden, sondern eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) beantragen. Deinen Stand wird die Lebensmittelaufsicht kontrollieren. Denen musst du auch nachweisen, wo du die Gerichte herstellst. Diese Küche muss hohen Hygienestandards genügen.

Dann brauchst du den Unterrichtungsnachweis zum Umgang mit Lebensmittel (IHK).

Außerdem brauchst du die Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Mit der gewerblichen Herstellung von Kuchen oder Torten wäre ich sehr vorsichtig, denn die Tätigkeiten von Bäcker und Konditoren sind zulassungspflichtige Handwerke.

Gewerbe anmelden, das obligatorische "Hackfleisch-Verordnungsvideo" auf dem Amt gucken (googel mal) und dann solltest Du natürlich nachweislich einen Ort zur Verfügung haben, wo Du kommerziell und hygienisch im Sinne des Gesundheitsamtes Speisen zubereiten kannst (wird ggf. überprüft).

Wende dich an das Gesundheit-, Finanz- und Gewerbeamt

die haben dazu Info-Material

vermutlich kommt jemand vom Gesundheitsamt, sagt was du beachten musst ( sie haben mir preiswerter und hygienische Optionen genannt) und Segnen es dann ab

viel Erfolg

Du brauchst eine Gewerbeanmeldung, einen Arbeitsplatz, sowie einen Verkaufsplatz, die den Hygieneansprüchen genügen.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Und danach dann gleich mit der Lebensmittelüberwachung in Verbindung setzen, weil dir dann sagen, wie du ihre Anforderungen erfüllst.

Voraussetzung ist eine gewerbliche Küche in einem separaten Bereich muss aus Edelstahl bestehen