Gehört die Ausfahrt aus einer Garage zum öffentlichen Verkehrsraum?
Garage gehört zu einem größeren Haus mit mehreren Mietern und ist mit Tor gesichert... Gehört die Ausfahrt zwischen Garagentor und Gehweg zum öffentlichen Verkehrsraum oder nicht?
3 Antworten
Sofern sie nicht baulich (Tor o.ä.) abgetrennt ist, ja.
Was ist der Hintergrund der Frage?
Hier steht es wäre nicht öffentlicher Verkehrsraum
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_04_02.html
Zufahrten zu Wohnhäusern (wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind)
Zufahrt zu einer Tiefgarage einer Wohnanlage, deren Rolltor in der Regel geschlossen und nur durch den Schlüssel eines Stellplatzmieters zu öffnen ist
Genau das liegt hier vor 1:1... siehe weiter unten unter nicht öffentlicher Verkehrsraum
Ja dann... Von außen ist das immer schwierig zu entscheiden, weil es von kleinen Details abhängig ist.
Hier mal eine Definition aus der Literatur:
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen
(Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 1 StVO, Rn. 13)
Ja das ist die frage, ob sowas hier vorliegt, wenn die Zufahrt hinter einem Gehweg liegt und eine relativ starke Absenkung hat hin zu einem Garagentor
das mit dem abgesenkten gehweg oder einem belagwechsel ist entscheidend dafür, ob es sich um eine straße handelt, die zb vorfahrt hat, oder um eine einfahrt, die keine vorfahrt hat.
wenn das private grundstück vom öffentlichen verkehrsraum erreichbar ist, also über eine einfahrt, einen abgesenkten bordstein, einen weg, wie auch immer - gehört es zum öffentlichen verkehrsraum und du darfst dort nicht mit einem unangemeldeten, unversicherten fahrzeug, oder ohne führerschein fahren.
ist das privatgrundstück durch ein tor abgeschlossen, so dass keine verbindung mit dem öffentlichen straßenraum besteht, darf man das alles.
OK, korrektur: wenn die ein/ausfahrt zu deinem grundstück gehört, ist es kein öffentlicher verkehrsraum. wenn/weil sie aber eine verbindung zum öffentlichen verkehrsraum hat, kannst du da nicht alles machen, was du möchtest.
auf rennstrecken zb darfst du mit 16 ein 100PS motorrad bewegen, weil eben die einfahrt auf die strecke normalerweise bewacht und unangemeldeten fahrern, besuchern etc nicht gestattet ist. wenn deine grundstückseinfahrt mit einer schranke etc. abgesperrt ist, kannst du dahinter auch ohne führerschein oder betrunken fahren. wäre es einem unbeteiligten aber möglich, dir dabei in einem anderen fahrzeug zu begegnen (weil deine einfahrt zwar als solche erkennbar, aber eben zum öffentlichen verkehrraum offen ist) machst du dich entsprechend strafbar...
Die Einfahrt gehört zu einem Mietobjekt des Vermieters. Ändert das die Situation? Also doch nicht öffentlicher Verkehrsraum? (in Anlehnung an Himmelreich, Auflage 2009)
ich schätze, das ändert die situation nicht. nur muss dir der vermieter ggf die erlaubnis geben, bzw kann verbieten, dass du auf seinem grundstück herumfährst. (da steht dann ggf ein schild, dass auf dem gesamten gelände die stvo und stvzo gilt). steht im himmelreich darüber nichts drin?
Laut dem ist es eher nicht öffentlich. Nachfolgende Quelle ist daraus abgeleitet. Ich denke dann gehört die Einfahrt samt Mauer nicht zum öffentlichen Straßenverkehr.
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_04_02.html
wie gesagt, die einfahrt ist nicht öffentlich.
geht es darum, dass jemand da nur wendet, dem weder das grundstück gehört noch der einen stellplatz da hat, dann kann man das verbieten, auch wenn der zugang zur öffenlichen straße gegeben ist. (ob sich die leute dran halten, ist eine andere frage)
geht es darum, dass man ohne führerschein fahren will, oder ein nicht zugelassenes kfz, ist es egal, ob einfahrt, grundstück, vor, hinter einem fußweg. dann zählt nur dass ein uneingeschränkter zugang vom öffentlichen straßenverkehr aus vorhanden ist, und dann muss das kfz zugelassen, versichert und mit einem gültigen führerschein betrieben werden.
Also offiziell nicht öffentlicher Verkehrsraum?
Zum öffentlich zugängigen Bereich, somit ist dort z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis oder betrunken nicht gestattet.
Ob da jeder wenden darf... Der sbgesenkte Bordstein vom Gehweg ist dazwischen und eine Absenkung zum Garagentor hin