Gehört eine Tiefgaragenausfahrt eines privaten Eigentümers schon zum öffentlichen Verkehrsraum?


18.07.2021, 19:15

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3 Antworten

Hi, sie ist Privat Eigentum da die Zufahrt auf dem Grundstück des Eigentümers errichtet wurde. Wäre sie öffentlich dann dürften alle dort parken und nicht nur die Mieter.

Ab der im Grundbuch oder Kataster eingetragenen/eingezeichneten Grundstücksgrenze ist es öffentlicher Raum. Es steht aber zu vermuten, daß die Schräge noch zum Grundstück gehört.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es auf seinem Grundstück liegt, dann ja. Wenn nicht, gehört es der Öffentlichkeit.

Wenn es im öffentlichen Raum liegt hat es durchaus Vorteile für dich