Falsches Alter angeben bei Ticket-Kontrolle im Zug?

6 Antworten

Das ist eine Straftat: Erschleichen von Leistungen, §265a StGB

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt

Das ist eine Straftat: „erschleichen einer Leistung“. Bis 12 Monate Haft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Die 60€ muss man als Jugendlicher übrigens nicht bezahlen, weil es es eine bei jugendlichen unzulässige Vertragsstrafe ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Woher ich das weiß:Recherche
xyz911  02.06.2020, 06:55

Wenn man die 60€ nicht zahlt, wird allerdings sofort Anzeige erstattet. Nicht zu zahlen ist also recht sinnlos.

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ampmark  03.06.2020, 23:34
@xyz911

Bei jugendlichen Ersttätern wird das Verfahren aber sowieso eingestellt. Eine Androhung, bei nichtzahlen eine Anzeige zu machen und bei zahlen nicht, wäre Erpressung.

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xyz911  03.06.2020, 23:37
@ampmark

Ist ja egal ob es beim ersten Mal eingestellt wird, aber dann kann man später bei Wiederholungsfällen auf die erste Anzeige zurückgreifen. Außerdem ist das keine Erpressung, sondern ein "Angebot" auf den Verzicht von Rechtsmitteln.

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Dann hätte es pro Person 60,-€ gekostet.

TheJudgement  31.05.2020, 19:26

Weshalb?

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JollySwgm  31.05.2020, 21:13
@TheJudgement

Wenn das Ticket nur bis 14 Jahre galt und die über 14 sind hatten sie keinen gültigen Fahrschein. Das macht eben 60,-€ pro Person.

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TheJudgement  31.05.2020, 22:02
@JollySwgm

Das ist - freundlich formuliert - umstritten. Der Minderjährigenschutz des BGB legt nämlich nahe, dass schon kein wirksamer Beförderungsvertrag bei Schwarzfahrten von Minderjährigen zustande kommt, da die Personensorgeberechtigten einem solchen Vertrag über eine Schwarzfahrt wohl kaum zustimmen werden, §§ 106, 107 BGB. Wo kein Beförderungsvertrag, da auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt.

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xyz911  01.06.2020, 11:38
@TheJudgement

Wo kein Beförderungsvertrag, da keine Berechtigung zur Mitfahrt und damit ein Straftatbestand gemäß §265a StGB

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TheJudgement  01.06.2020, 15:25
@xyz911

Ob der Beförderungsvertrag zustande kommt oder nicht, ist für § 265a StGB nicht entscheidend. Das Verkehrsunternehmen schließt ja gerade i.d.R. auch mit (volljährigen) Schwarzfahrern einen Beförderungsvertrag - sonst gäb's ja keine Vertragsstrafenvereinbarung in Form eines erhöhten (!) Beförderungsentgelts. Das liegt ja auch bei mindestens 60 € und nicht bei höchstens 60 € und ist ein vertraglicher Anspruch. Schwarzfahrer, die erwischt werden, sind die allerbesten Kunden - so rein Preis-/Leistungstechnisch.

§ 265a StGB ändert halt auch nichts am i.d.R. fehlenden, zivilrechtlichen Anspruch gegenüber Minderjährigen auf die 60 €.

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Unter 14 besteht glaube ich keine Ausweispflicht bzw. man muss in dem Alter nicht mal einen Ausweis haben wenn mich nicht alles täuscht und ja, es ist Strafbar

Ich bin bis kurz vor meinem 18. GB mit Kinderticket gefahren, ich bezahl doch keine 5 euro für eine Station

TheJudgement  31.05.2020, 19:34

Ausweispflicht bedeutet, dass man einen Ausweis besitzen muss. Es bedeutet hingegen nicht, dass man ihn dabei haben muss. Die Ausweispflicht beginnt ab dem 16. Lebensjahr (vgl. § 1 PAuswG) davor kann man sich bzw. seinem Kind einen ausstellen lassen - muss es aber nicht ;-)

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TheJudgement  01.06.2020, 15:27
@xyz911

Ändert nichts an der falschen und daher klarzustellenden Bedeutung des Begriffs "Ausweispflicht".

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xyz911  31.05.2020, 22:51

Das hat mit Ausweispflicht eh nix zu tun

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Das ist das selbe, als wäre man ohne Fahrschein gefahren.