Angesichts deiner früheren Frage kommt es mutmaßlich eher nicht auf den Inhalt des Kühlschranks an.

Das Jugendamt kommt, um zu überprüfen und sicherzustellen, dass es dir jetzt und in naher Zukunft gut geht und um abzuwägen, ob und falls ja, welche Maßnahmen zu treffen sind. Es ist wichtig und liegt in deinem ureigenen Interesse, keine Show zu veranstalten, die die Realität verzerrt.

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Lässt sich allgemein nicht sagen. Das kommt nämlich - wie immer - auf den Einzelfall, dessen Umstände und die beteiligten Personen an. Und auf weitere Umstände: z.B. welches Gericht und welche(r) Richter zuständig sind etc.. Insoweit sind Aussagen zum etwaigen Strafmaß (also das, wozu im Einzelfall verurteilt wird), erst recht ohne Akteneinsicht, nicht möglich.

Der Strafrahmen, also der gesetzlich vorgesehene und mögliche Rahmen liegt bei im Höchstmaß 15 Jahren Freiheitsstrafe bei Straftaten nach §§ 176, 176c StGB (bei Personen, die nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden).

Je nachdem, ob § 176 oder § 176c vorliegt sind unterschiedliche Mindeststrafen gesetzlich vorgesehen:

§ 176 StGB: nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe
§ 176c StGB: nicht unter 2 Jahren, bei schwerer körperlicher Misshandlung nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 176c Abs. 3 StGB).

Sex im Sinne von Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen ist nicht indes nicht erforderlich. Ausreichend für § 176 StGB und damit tatbestandlich mit nicht unter einem Jahr angedrohter Freiheitsstrafe kann bereits z.B. ein Zungenkuss oder das Berühren der Geschlechtsorgane über die Kleidung hinweg sein.

Verjährungsfrist: beginnend mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers (bis dahin ruht die Verjährung): 20 Jahre. Absolute Verjährungsfrist mithin 40 Jahre (s. §§ 78 ff. StGB).

Ist der/die Täter*in Jugendlicher, wobei der Größe des Altersunterschieds für die grundsätzliche Strafbarkeit keine Rolle spielt, besteht die Möglichkeit des Absehens von Strafe, soweit die Voraussetzungen des § 176 Abs. 2 StGB erfüllt sind. Absehen von Strafe heißt jedoch auch: der Angeklagte wird schuldig gesprochen, was auch trotz fehlender strafrechtlicher Sanktion weitere Folgen haben kann. Außerdem besteht die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gem. §§ 45, 47 JGG.

In Fällen, in denen ein Jugendlicher ausnahmsweise noch strafunmündig ist, ist das strafrechtliche Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen bzw. freizusprechen und es wird wie bei strafunmündigen Kindern vorgegangen: der Jugendrichter kann in diesem Fall die gleichen Maßnahmen verhängen, wie das Familiengericht.

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§ 177 Abs. 1 und Abs. 2 StGB erfassen u.a. auch die Fälle, in denen das Opfer sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen muss, weil der/die TäterIn es durch den Einsatz von Nötigungsmitteln dazu zwingt (s. schon BT-Drs. 18/9097, S. 23 und S. 28).

Eine gleichzeitige, räumliche Anwesenheit von Opfer und TäterIn ist nicht notwendig und wird in § 177 StGB auch nicht vorausgesetzt.

Um von einer Vergewaltigung zu sprechen, die in Absatz 6 Nr. 1 legaldefiniert ist, muss tatbestandlich folgendes erfüllt sein:

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

Auch hier: vollziehen lassen oder vornehmen lassen reicht aus - vom Opfer an sich selbst; Absatz 6 setzt ebenso keine gleichzeitige räumliche Anwesenheit beider Personen voraus (s. BT-Drs. aaO).

Da Absatz 6 auch beischlafähnliche sexuelle Handlungen erfasst, fällt auch z.B. das Einführen von Gegenständen in Körperöffnungen des Intimbereichs darunter.

Daher kann eine Vergewaltigung vorliegen, wenn ein(e) TäterIn z.B. über Chatnachrichten, Webcam etc. eine andere Person z.B. unter Androhung von Gewalt dazu nötigt, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Das kann dann als Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 1 bzw. Abs. 2, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB verfolgt und bestraft werden und auch der Urteilstenor ist dann so zu fassen, dass ein(e) TäterIn wegen Vergewaltigung verurteilt wird. Strafrahmen übrigens: nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe.

So auch die ganz herrschende Meinung in der Literatur. Der BGH hat sich dieser Sichtweise ebenfalls angeschlossen, siehe BGH 4 StR 624/19 - Beschluss vom 10. März 2020 (LG Siegen) (mwN).

Insoweit ist in diesen Fällen nicht mal ein Rückgriff auf die Figur der mittelbaren Täterschaft, § 25 I 2. Alternative StGB, notwendig ("Das Opfer als Werkzeug gegen sich selbst", s. Sirius-Fall).

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Kann sie, wenn sie dort an die Macht gekommen ist, mit der Bundesregierung darüber sprechen, ob es sinnvoll ist, der Ukraine noch Waffen zu liefern?

Schon mal Debatten im Bundestag gesehen und bemerkt, dass auch die AfD-Fraktion Anträge stellt, in Ausschüssen sitzt etc.? Jeder kann mit jedem über alles sprechen. Passiert auch. Und nun? Nur weil eine Partei Wahlen gewinnt, werden die Argumente inhaltlich nicht überzeugender. Insoweit sieht's mit dem "Überzeugen" genauso schlecht aus, wie bisher. ;-)

Kann man die Bundesregierung davon überzeugen, mit Putin über die Ukraine zu verhandeln?

Das mag jetzt total überraschend für dich sein: aber die Ukraine ist ein souveräner Staat. Deutschland und andere Staaten sind nicht ermächtigt, über die Ukraine mit Putin zu "verhandeln" und wirksam irgendwas zu entscheiden. Das könnte die Ukraine, wenn überhaupt, nur selbst.

Im Übrigen: was soll denn da verhandelt werden? Der russische Diktator will gar nicht verhandeln. Sondern erobern. Die Ukraine ist auch nicht geneigt, zu verhandeln. Der Krieg könnte allerdings von heute auf morgen beendet werden, wenn der Diktator von Russland seinen illegalen Angriffskrieg beendet und die Truppen zurückbeordert. Könnte so einfach sein mit dem Frieden, Putin müsste nur wollen.

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Das lässt sich eher selten alleine am Alter(sunterschied) festmachen, weil das biologische Geburtsdatum nicht zwangsläufig etwas über Reife, Bildung, Erfahrung, Charakter etc. beider und den individuellen Umgang miteinander im Einzelfall aussagt.

Schon gar nicht kann man aufgrund bloßer Forenbeiträge mit Angabe des Altersunterschieds irgendetwas dazu sagen, ohne die Personen und auch deren Umgang miteinander, zu kennen.

Eine Beziehung oder auch ein zwischenmenschlicher Kontakt kann - bei ungünstigen Voraussetzungen - bei keinem Altersunterschied genauso zu Hölle werden, wie mit Altersunterschied. Ebenso können 2 oder 20 Jahre Altersunterschied mit Partner X für Partner A zur Hölle werden, während eine Beziehung mit Partner Y für Partner A schön und erfüllend ist. So isses halt. Muss man individuell unter Einbezug aller Gesichtspunkte betrachten und nicht schablonenartig und nur nach einem Gesichtspunkt von vielen.

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Der Defender reicht.

Zusätzliche Software kann auch - gerade wenn sie systemnah ist - Schwachstellen hervorrufen, Leaks verursachen etc.

Auch Microsofts Defender hat(te) ab und zu schwere Sicherheitslücken und Fehler - das ist bei anderen Softwarelösungen auch nicht anders.

Halte Software (inkl. Browser, Betriebssystem & Firmware aller Geräte im Netzwerk) auf dem aktuellen Stand. Verwende einen Adblocker und/oder andere Lösungen z.B. einen Raspi, der filtert. Das ist die Hälfte der Miete.

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Ja, es gibt Fälle, in denen neue Laptops/PCs mit vorinstallierter Malware (an)kommen.

Überprüfe deshalb den Laptop auf Malware - du solltest ihn auch Offline nehmen, ihn also nicht in deinem Heimnetzwerk integriert lassen, solange nicht sicher ist, dass alles okay ist - also besser z.B. in ein Gastnetzwerk. Verwende am besten einen Boot-Stick und boote von einem sauberen Betriebssystem. Überprüfe verdächtige Dateien z.B. auch mit Virustotal, bedenke jedoch, dass neue Malware nicht unbedingt erkannt wird, sondern dass es einige Stunden bis Tage dauern kann, bis neue Malware von Virenscannern erkannt wird.

Überprüfe auch alle anderen Geräte inklusive IoT, Router, Smartphone usw. und aktualisiere Firmware / Software (inkl. Betriebssystem) auf allen Geräten. Veraltete Firmware, Software (inkl. Betriebssystem) stellen ein Risiko dar.

Ändere die Passwörter, verwende MFA; z.B. auch in Kombination mit einem Passwortmanager wie z.B. KeePass. Offline-Passwortmanager sind dabei vorzugswürdiger als Online-Passwortmanager.

Überprüfe auch, ob evtl. - falls du für unterschiedliche Dienste das gleiche Passwort verwendest / verwendet hast - deine E-Mail/Passwort-Kombination über einen Leak dritten Personen bekannt geworden ist (es also nur ein zeitlicher Zufall ist und der Laptop in Ordnung ist) - jetzt solltest du ASAP

  1. Alle Passwörter / Logindaten der Accounts ändern, die bereits infiltriert / kompromittiert wurden - inklusiver etwaiger Rücksetzungspasswörter (beende auch bestehende Sessions aller Geräte und überprüfe, ob in den Konten z.B. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Dritten hinterlegt wurden)
  2. Alle Passwörter / Logindaten von Accounts ändern, die gleiche / ähnliche Logindaten verwenden.
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Verwende den Sysinternals Process Explorer und lasse damit alle laufenden Prozesse von Virustotal checken. Damit kannst du auch sehen, welche Prozesse diese Prozessorlast verursachen. Zusätzlich kannst du ggf. auch andere Dateien der Prozesse mit Virustotal überprüfen (z.B. DLL-Dateien).

Außerdem wäre es gut, wenn du einen Offline-Scan (also von einem Boot-Medium) mit einem Virenscanner durchführst (z.B. mit Defender - das ist am einfachsten). Der Virenscanner sollte natürlich aktuell sein, inkl. aktueller Signaturen.

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Wenn dir persönliche Angaben bekannt sind und der Ort, dann kannst du beim örtlichen Einwohnermeldeamt eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Kostet natürlich mehr als ein Brief und auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig.

Bitte direkt bei der entsprechenden Behörde des Ortes informieren, welche Kosten anfallen und dort die Auskunft direkt beantragen und nicht über irgendwelche seltsamen Vermittlerseiten.

Beachte außerdem, welche Erklärungen du abgeben & welche Angaben du machen musst.

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Abgesehen von dbna.com und anderen Online-Portalen:

in vielen Städten gibt es Jugendgruppen für LGBT, Gays/Pan/Bisexuelle etc.

Hier findest du eine Übersicht

Ist hervorragend, um schnell, viele neue Leute kennenzulernen, die auch so fühlen, wie man selbst. ;-)

Es kostet vielleicht - je nachdem wie offen man auch selbst ist - am Anfang ein bisschen Überwindung, hinzugehen - aber man hat ja nichts zu verlieren. Wenn es einem wider Erwarten so gar nicht gefällt, bleibt man eben wieder weg.

Falls es eine Gruppe in deiner Nähe gibt und du unsicher bist, schreibst du vielleicht vorher ne Mail oder so und fragst, wann du kommen kannst oder ob dich vielleicht jemand an nem Treffpunkt aufgabeln & mit dir zusammen hingehen mag. Das macht es dann meistens etwas einfacher.

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Ja geht voll klar, weil…

Man kann das halt nicht "ausrechnen" und aus der Ferne auch nicht beurteilen. Man müsste beide Personen und ihr Zusammenspiel sehr gut kennen - und selbst dann könnte man zu sehr unterschiedlichen Wertungen kommen.

Entscheidend ist doch die Beziehung beider zueinander - das Miteinander, d.h. wie miteinander umgegangen wird. Das kann passen oder auch nicht. Das hängt aber eben nicht primär und bloß monokausal vom Geburtsjahr ab, sondern von individueller Reife, individuellen Charakterzügen & Charaktereigenschaften und (Lebens-)erfahrung, EQ, IQ, Bildung, Gefühlen etc. Übrigens in Bezug auf beide Personen - in Bezug zueinander.

Rechtlich allerdings dürfte es wohl in Ordnung sein - besondere Fälle ausgenommen. Und deshalb: geht klar.

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Lad dir den Process Explorer von Sysinternals runter. Als Admin starten, entsprechende Option aktivieren und schon zeigt er dir zu allen laufenden Prozessen usw. u.a. die Bewertung von Virustotal an. ;-) Ist ein hervorragendes Tool, was man u.a. zum Erkennen & Bekämpfen von Malware und deren Analyse einsetzen kann.

Mit Autoruns kannst du das in Bezug zu allen Programmen etc. tun, die automatisch beim Systemstart geladen werden (und neben kontrollieren und ändern, was gestartet wird)

Die restlichen Tools von Sysinternals sind auch einen Blick wert. Sigcheck kann die Virustotal-Prüfung auch auf jedes beliebige Verzeichnis anwenden.

Ansonsten: Defender im Offline-Modus oder von einem Windows-Boot-Stick ausführen - wäre Schadsoftware tatsächlich gerade aktiv, kann die Virenerkennung bzw. Antivirussoftware kompromittiert sein.

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Der Defender ist ausreichend.

Wenn du kritische Dateien herunterlädst, teste diese am besten nach oder vor dem Herunterladen z.B. mit virustotal.com. Auch das schafft jedoch keine 100%ige Sicherheit, da es Tage dauern kann, bis entdeckte, neue Bedrohungen in die Signaturupdates der Hersteller eingeflossen sind. Vor Bedrohungen, die bislang unentdeckt sind, schützt halt auch kein Virenscanner - dann steht auch bei Virustotal alles auf grün ;-) - Sonst gäbe es ja keine erfolgreichen Ransomware- und Malwareangriffe. Die sind erfolgreich, weil Sicherheitssoftware die Bedrohung (noch) nicht erkennt.

Besser ist es, nicht nur präventiv-abwehrende Maßnahmen zu ergreifen und diese im Blick zu haben, sondern davon auszugehen, dass ein möglicher Angriff erfolgreich verläuft.

Heißt:

Du solltest wiederherstellbare Backups haben, die aktuell sind und wissen, wie das Backup auch wiederhergestellt werden kann (und das mal getestet haben). Ebenso: Wissen, was sonst im Falle des Falls zu tun ist (z.B. einen einsatzbereiten Boot-USB-Stick haben, damit ein sauberer Start eines sauberen Betriebssystems möglich ist).

Weitere Prävention schadet nichts: neue Software oder Dokumente bzw. Dateien in einer Sandbox bzw. virtuellen Maschine öffnen - oder auch: den Browser, damit es z.B. bei einer erfolgreichen Drive-By-Infektion den Angreifern schwerer gemacht wird, auf deinen nicht-virtuellen Rechner bzw. außerhalb der Sandbox zu agieren. Ein virtueller PC ist halt schneller komplett oder den letzten Stand zurückgesetzt, als der nicht-virtuelle Rechner. ;) (Auch da gilt aber Vorsicht: fortschrittliche Malware merkt, dass sie in einer virtuellen Maschine eingesperrt ist und tut: nix, verhält sich also möglichst unauffällig, um Analysen zu erschweren und keinen Argwohn zu verursachen). Ein Ausbrechen aus Sandboxen oder virtuellen Maschinen ist auch nicht ausgeschlossen, ist aber schwieriger.

Wichtig auch: Achte zwingend und unbedingt darauf, Software & Firmware deiner Geräte, die Zugriff aufs Internet haben bzw. im Netzwerk eingebunden sind, stets aktuell zu halten. Updates sollten im Idealfall spätestens nach 24h nach der Veröffentlichung installiert sein, egal ob für das Betriebssystem, Office, Browser, Bild- und PDF-Betrachter, die Fritzbox/Router, den Drucker, Treiber, Mainboard-BIOS, Grafikkarte etc.; Einen Teil der "normalen" Software kannst du unter Windows inzwischen relativ bequem mit Winget, einer Paketverwaltung für Windows, aktuell halten.

Warum reicht der Defender? Er ist bereits ins Betriebssystem integriert. Und hat ausreichende Erkennungsraten in Bezug auf bereits bekannte Schadsoftware "in the wild".

Zusätzliche Dritthersteller-Antivirensoftware installiert idR eigene Treiber, womöglich eigene Zertifikate, die verschlüsselte Verbindungen aufbrechen etc.. Durch zusätzliche Software, vor allem wenn sie tief im Betriebssystem verankert ist (wie bei Antivirensoftware), können zusätzliche, neue Angriffsvektoren bzw. Sicherheitslücken eröffnet werden, über die ein System kompromittiert werden kann. Am Ende schützen auch diese Maßnahmen gerade nicht vor neuster Malware - im schlechtesten Fall bietet sie sogar ein Einfallstor. Das kann auch natürlich auch beim Defender passieren; allerdings kommt der Defender mit wenig Schnickschnack aus und Microsoft kennt sein System selbst vermutlich am besten.

Wie gesagt: 100%ige Sicherheit gibt es so oder so nicht, aber man kann die Risiken minimieren. ;-) Am Ende musst du selbst entscheiden, wie hoch das Risiko bei deinem System und deinen Anwendungsszenarien ist und dich für wirksame, angemessene Maßnahmen entscheiden, die das (Rest)Risiko auf ein für dich akzeptables Niveau senken. Natürlich kannst du auch alle denkbaren Maßnahmen voll ausschöpfen. Ab einem bestimmten Punkt, sind Kosten und/oder Aufwand für den noch zusätzlich zu erreichenden Sicherheitsgewinn, der auch nicht zu 100%iger Sicherheit führt, jedoch vermutlich unverhältnismäßig. ;-)

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Auf vermeintlichen Phishing Link der deutschen Post geklickt – Was nun?

Hallo Leute,

ich habe heute eine SMS einer privaten Nummer, offenbar der deutschen Post, erhalten, indem ich informiert wurde, dass eine Lieferung von mir aufgrund eines Adressfehlers nicht zugestellt werden konnte und ich nun eine erneute Adressangabe innerhalb 12h zu tätigen hätte. Dazu war ein Link beigefügt, der mir eine Website in Optik der deutschen Post zeigte und sogar Bestellinformationen und eine Sendungsnummer enthielt. Da offenbar die Zustellung nicht erfolgreich gewesen war, wurde ich nach Weiterleitung auf eine weitere Seite aufgefordert erst persönliche Daten wie Name, Adresse, Email einzugeben und dann zu einer Zahlungsaufforderung weitergeleitet. Hier sollte mittels Kreditkartenzahlung ein Betrag von 0,70€ für die erneute Zusendung und Weiterbearbeitung des Pakets fällig werden.

Da ich tatsächlich eine Lieferung erwartete und die gezeigte Internetseite an meinem Handy wirklich aussah wie die der deutschen Post (sogar die Links zu Impressum, Kontakt oder anderen Inhalten der Website der deutschen Post haben funktioniert), bin ich erst bei der Kartenzahlung stutzig geworden, habe also tatsächlich persönliche Informationen von mir angegeben und bestätigt. Erst danach kontrollierte ich, ob ich auf eine meiner Email-Adressen eine Versandbestätigung für ein Paket erhalten hatte, was nicht der Fall war. Auch die angegebene Versandnummer existierte laut der echten Postwebsite nicht.

Daraufhin habe ich die Hotline der deutschen Post angerufen, wo mir gesagt wurde, dass die SMS ein Scam-Versuch sei und ich diese löschen soll. Jetzt sorge ich mich auf einen Phishing-Link (mehr oder weniger) reingefallen zu sein und so persönliche Infos Preis gegeben und meine Datensicherheit gefährdet zu haben.

Was soll / kann ich (noch) tun?

Bisher habe ich überprüft, dass ich keine Apps oder anderen Inhalte gedownloaded habe. Außerdem habe ich eine AntiVirus-App installiert und mehrere Checks laufen lassen. Jetzt bin ich gerade, dabei viele meiner Passwörter zuändern.

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Ergänzend zur Antwort von BeamerBen:

Sei zukünftig auch und vor allem bei E-Mails und SMS doppelt und dreifach kritisch, erst recht, wenn sie deinen Namen oder andere Daten enthalten, die du auf der Webseite angegeben hast. Nachdem die Webseitenbetreiber echte Daten von dir haben, könnten weitere, z.B. hochpersonalisierte Phishing- und Erpressungsversuche erfolgen.

Achte immer darauf, dass Browser, Betriebssystem, Office, PDF-Betrachter etc. (am besten: jegliche Software, die du verwendest) auf dem aktuellen Stand sind, sei bei Anhängen von E-Mails kritisch. Prüfe Links z.B. mit Virustotal.com - lade dort aber keine Dateien hoch, die persönliche Informationen von dir enthalten könnten (da die Dateien ggf. öffentlich verfügbar sein werden). Sei, auch wenn Virustotal nicht anschlägt, trotzdem vorsichtig: es kann längere Zeit dauern, bis gemeldete Funde bei den Antivirussoftwareherstellern eingepflegt wurden - Stunden, Tage.

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Lade dir z.B. XnView MP (ein Bildbetrachter & Konverter) herunter, installiere das Programm, Programm starten, dann: Menü -> Datei -> Öffnen...

Dann: Menü -> Datei -> Speichern unter... -> Dateityp -> PDF wählen, speichern. Fertig. Unter Einstellungen kannst du vor dem Abspeichern auch Bildqualität und Komprimierungsverfahren einstellen.

Das Programm erstellt die PDF-Datei ;-)

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Anderes

Die Todesstrafe ist insgesamt nicht vertretbar, egal auf welche Art und Weise sie erfolgt.

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Kommt darauf an, was du unter "Inzest" verstehst. Siehe § 173 StGB, insbesondere auch Absatz 3.

Dieser erfasst ausschließlich den Beschlaf (=Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau mit den (primären) Sexualorganen).

Darauf, ob ein Kind gezeugt wurde oder nicht und ob Verhütungsmittel verwendet wurden, ob eine beteiligte Person zeugungsunfähig war, kommt es nicht an.

§ 173 StGB soll die Familie und Ehe schützen - nicht das Entstehen bzw. Zeugen von Kindern.

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Das kommt u.a. darauf an, wo.

Wenn man z.B. im US-Bundesstaat Wisconsin ist, wäre das eine schlechte Idee - denn dort wäre das strafbar. Es sei denn, man (als der 22-Jährige) ist mit der 17-Jährigen verheiratet, dann wäre es dort legal.

In den meisten europäischen Staaten wäre das hingegen auch ohne verheiratet zu sein legal. So auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ausnahmen bestätigen diese Regel (s. z.B. § 174 StGB für Deutschland).

Siehe für:

  • Deutschland § 182 StGB,
  • Österreich § 207b Ö-StGB,
  • Schweiz Art. 187 CH-StGB,
  • Niederlande Art. 245 und 246 Wetboek van Strafrecht,
  • Frankreich u.a. Article 227-25 des du code pénal,
  • Belgien Article 417/6 des Code pénal/Strafwetboek

Und nein, es ist auch nicht per se "unmoralisch". Man müsste überhaupt zunächst festlegen, um welche Moralkriterien es denn genau geht. Und in welchen Fällen. Und was das Für und Wider im Einzelfall ist.

Überhaupt verwechseln viele z.B. rechtliche Regeln über Altersbestimmungen bzw. Altersgrenzen / Reife mit individueller Reife im konkreten Einzelfall. Schlicht weil sie nicht verstehen, dass solche gesetzlichen Altersgrenzen oftmals hauptsächlich der Rechtssicherheit und der Vereinfachung von Verfahren dienen sollen - und auch dann und unabhängig davon gelten, ob sie im konkreten Einzelfall zutreffend oder unzutreffend sind. Sie übersehen, dass es unterschiedliche Altersgrenzen gibt, dass es flexible oder sich widersprechende Regelungen gibt und/oder werfen auch alles komplett undifferenziert in einen Topf (Beispiel z.B.: Strafmündigkeitsgrenze und Altersgrenze beim Wahlrecht).

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Siehe für:

  • Deutschland § 182 StGB,
  • Österreich § 207b Ö-StGB,
  • Schweiz Art. 187 CH-StGB,
  • Niederlande Art. 245 und 246 Wetboek van Strafrecht,
  • Frankreich u.a. Article 227-25 des du code pénal,
  • Belgien Article 417/6 des Code pénal/Strafwetboek

je nach Land sind Schutzaltersgrenzen von 14 bis 16 Jahre vorgesehen. Das ist - bis auf wenige Ausnahmen - in der Mehrheit der europäischen Staaten so.

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