Falsche Angaben um eine Einstweilige Verfügung zu bekommen...was tun?
Hallo,
gegen mich wurde eine Einstweilige Verfügung ( Gewaltschutzgesetz) erlassen. Meine Ex-Freundin hat diese beantragt und falsche Angaben gemacht um diese zu bekommen. Sie hat sich im Mai nach einem gemeinsamen Wochenende einfach nicht mehr gemeldet, daraufhin habe ich verständlicher Weise SMS und Emails geschrieben um zu erfahren was los ist. Von ihr bekam ich keinerlei Antwort auf meine Fragen, nur ein paar Wochen später eine Einstweilige Verfügung. Es ist in unserer Beziehung nicht das geringste vorgefallen ( Streit, Gewalt etc). ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher seit mir diese Verfügung zugestellt wurde. Anscheinend hat sie Probleme damit mir zu sagen was der Grund der Trennung ist aber ich verstehe ihr ganzes Handeln nicht. Was kann ich tun? Macht es Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten? Kann ich etwas gegen die EV tun?
Gruß Frank
6 Antworten
Ich würde einen Anwalt hinzuziehen. Eventuell kannst du sie anzeigen aufgrund von Falschaussagen.
Wenn Du unbedingt willst, lege Widerspruch ein, aber was bringt es Dir letztendlich ? Laß sie in Ruhe und such Dir eine bessere Freundin. Nur darin sehe ich einen positiven Sinn !
Du kannst Widerspruch einlegen.
Aber sei froh, dass Du so eine Tus.si los bist.
Warum nimmst du sie nicht einfach hin? Es hat nichts mit Verbrecher sein zu tun. Wenn sie sich durch deine Anrufe und SMS belästigt gefühlt hat, dann ist das so. Vielleicht hättest du auch einfach akzeptieren sollen, dass sie eben (momentan) nicht sprechen möchte. Ich kann verstehen, dass du wissen willst, warum das so ist, aber da ich jetzt auch nur deine Seite kenne und somit nicht genau weiß, ob sie tatsächlich falsche Angaben machte oder du dies hier nur sagst, kann ich darauf nicht näher eingehen. Wenn es dir um einen Rechtsstreit geht und um einen Rosenkrieg, dann wende dich an einen Anwalt. Wenn du denkst, dass du in der Lage sein wirst die Trennung zu akzeptieren ist das doch gar nicht notwendig sich ihr zu nähern.
Sie ist nicht verpflichtet dir deine Fragen zu beantworten, nach dem Stalkingesetz ist es dir allerdings nicht erlaubt quantitativ unverhältnismäßigen Kontakt zu ihr aufzuhemen. Und um solch eine Verfügung durchzubekommen werden da einige SMS und Mails vonnöten sein. Das wird ja auch alles geprüft, einfach mit hingehen und erzählen ist da nix. Sie werden die Mengen geprüft haben und dementsprechend gesetzeskonform entschieden habgen. Nimm es also hin.
Was hat denn dein Arbeitsplatz mit der EV zu tun? Die bekommst du doch zugestellt und nicht dein Arbeitgeber. Und ich sage dir auch noch einmal: Sie ist nicht verpflichtet dir Auskünfte zu geben. Es ist nicht schön, keine Frage, aber durch deine Verbohrtheit reitest du dich nur selber rein. Das mit dem Arbeitgeber glaube ich dir daher schlichtweg nicht!
Kannst Du ruhig glauben! Die Polizei erschien auf meiner Arbeitsstelle und so bekam das meine Chefin mit. Ich bekam die Kündigung ( natürlich ohne Angabe von Gründen da ich noch zwei Wochen Probezeit hatte). Das hat nichts mit Verbohrtheit zu tun! Ich habe eine Menge verloren durch diese Frau und ich will nur "VERSTEHEN" was abgegangen ist.
Dann hättest du dir das eben vorher überlegen müssen, ob du sie mit SMS und Mails bombardierst. Du bist definitiv verbohrt, du willst sie dazu zwingen dir Rede und Antwort zu stehen und das kannst du eben nicht. Dadurch bist du auf eine Schiene geraten, die rechtlich nicht in Ordnung ist und musst jetzt eben mit den Konsequenzen leben.
Kann man da keinen Widerspruch einlegen?
Ich weiß das nicht genau.
Mein Problem ist folgendes: Ich habe durch die EV meinen Arbeitsplatz verloren und verständlicher Weise will ich nun wenigstens wissen was der Grund der Trennung war und vor allem aus welchem Grund sie nicht mit mir geredet hat. Hätte sie mir gesagt, ich bin nicht der Richtige, oder weiß der Teufel was dann hätte ich das akzeptieren können und es wäre ok gewesen. Ich zerbreche mir seit einem halben Jahr jeden Tag den Kopf darüber was ich verbrochen habe...witzig ist das nicht!