Wozu gibt es Paragraf 1 Gewaltschutzgesetz (einstweilige Verfügung.)?

1 Antwort

Zum Schutz vor Gewalt.

Angenommen Person A und B leben zusammen. A wird immer von B geschlagen. Zwar musste B deswegen schon ausziehen und darf nicht mehr in die Wohnung, jedoch lauert B immer vor dem Haus oder in der Fußgängerzone auf A auf.

Damit A auch außerhalb der Wohnung sicher vor B ist beantragt A eine Solche Verfügung und B darf sich nun nicht mehr annähern.

Das ist der Sinn dahinter