Dürfen Eltern ihrem Volljährigen Kind ihr Handy kontrollieren wenn sie es ihm vor seinem 18ten Geburtstag gekauft haben?

10 Antworten

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nein aber sie dürfen die verbieten das Handy zu Hause zu benutzen - bzw. die Nutzung des Handys zu Hause nur nach einer Kontrolle von ihnen Erlauben.

Darkmalvet, UserMod Light   31.05.2022, 07:00

Falsch auch das dürfen Eltern nicht, das einzige was sie machen könnte wäre den Zugang zum Strom regulieren bzw an Bedingungen zu knüpfen.

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dancefloor55  31.05.2022, 07:34
@Darkmalvet, UserMod Light

wieso darf ich das nicht? es ist mein Haus und somit darf ich sagen welche Gegenstände in mein Haus dürfen und was nicht. Ansonsten könnte das Kind ja ne Couch kaufen und die im Badezimmer aufstellen. Oder es beschließt sein Zimmer mit nem Heizlüfter mit Strom zu heizen anstatt der normalen Heizung.

Den Besitz eines Handys kann man nicht verbieten - aber sehr wohl dessen Verwendung. Kenne ne Familie die wollen keinen Fernseher und keine Handys haben - selbst als Besucher schalte ich da mein Handy auf stumm und telefoniere da nicht

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Darkmalvet, UserMod Light   31.05.2022, 07:44
@dancefloor55

Es ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sicherlich könnten Eltern z.b. darauf bestehen, dass am Küchentisch kein Handy benutzt wird, die Handynutzung von Inhaltskontrollen abhängig zu machen ginge jedoch ganz sicher zu weit.

Bei einem 18 Jährigen ist es doch sehr wahrscheinlich, dass die Wohnsituation kein Zugeständnis der Eltern darstellt, sondern eine Erfüllung der Unterhaltspflicht bis zum Ende der Erstausbildung bei unter 25 Jährigen.

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Nein. Volljährig ist volljährig.

Selbstverständlich dürfen die Eltern das nicht!

Selbstverständlich dürfen sie das nicht. Aus einem Geschenk erwachsen keinerlei Ansprüche und der Datenschutz gilt auch für Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern.

Sie haben weder das Recht, die Post zu kontrollieren noch die Nachrichten auf dem Handy.

Nein.

Zumal das sicherlich ne Schenkung war und damit das Handy dem Kind gehört und die Eltern keinen Anspruch dran haben.