Volljährig weg von zu Hause?

9 Antworten

Natürlich wirst du gesucht, wenn man eine Vermisstenanzeige aufgibt. Wenn du aber gefunden wirst - oder dich selbst beim nächsten Polizeirevier meldest - und erklärst, dass es dir gut geht und dass es Gründe gab, aus denen du dein Elternhaus verlassen hast, wird man das in der Regel respektieren.

Aber wenn du einfach weg bleibst, muss die Polizei ja erst mal davon ausgehen, dass dir etwas passiert ist und dich daher suchen. Auch deine Eltern müssten ggf. ja erst mal davon ausgehen, dass dir etwas passiert wäre, es sei denn, du hinterlässt eine Nachricht.

TW1920  17.05.2021, 12:36
wird man das in der Regel respektieren.

???? Das geht die Polizei gar nichts an, man muss da gar nichts erklären, sofern man gegen keine Gesetze/Verordnungen verstoßen hat.

Aber wenn du einfach weg bleibst, muss die Polizei ja erst mal davon ausgehen, dass dir etwas passiert ist und dich daher suchen.

Nein, es muss einen Grund geben, weshalb konkret eine Gefahr bestehen soll, nur weil man sein zu Hause verlässt, gibt es keinen Grund in Gefahr zu sein.

es sei denn, du hinterlässt eine Nachricht.

Man muss als volljähriger niemandem eine Nachricht hinterlassen, wenn man sein zu Hause verlässt.

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Tasha  17.05.2021, 16:49
@TW1920

Wenn ich da heute anrufe und sage, mein Mitbewohner, der jeden Abend zwischen 21 und 23 Uhr zu Hause ist, ist seit gestern Nacht nicht mehr erreichbar, keiner hat ihn gesehen, ich mache mir Sorgen - dann wird die Polizei ihn doch spätestens nach Ablauf von 48 Stunden oder so suchen. Einen Grund hätte ich ja - normalerweise kommt er immer um die gleiche Zeit, er ist nicht erreichbar, seine Freunde und Kollegen wissen nichts. Als Elternteils könnte man doch genauso argumentieren. Da würde doch die Polizei auch von einem Unfall oder so ausgehen und nicht davon, dass einer weggelaufen ist, besonders, wenn die Eltern sagen, dass es keinen Brief oder so in dieser Richtung gab.

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TW1920  17.05.2021, 16:59
@Tasha

Naja, wenn man es entsprechend schildert - kommt es halt stark auf die Auslegung an... Es gibt da keine Norm... Liegt vor allem an den Beamten... Wenn man Umstände schildert, dass es völlig seltsam erscheint und die Beamten es sehr wichtig einstufen, dann können sie auch bereits nach 24h nach ihm fahnden...

Allerdings muss man dann schon genau begründen, wieso es nicht sein kann, dass er einfach nur seine Ruhe möchte ;)

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Lieber FS, spiele mit offenen Karten wenn Du abhauen möchtest. Will sagen, sage denen Bescheid, die Dir am Herzen liegen. Sonst machen sich diese zu Recht Sorgen und gehen zur Polizei. Und wenn dort genügend Grund gegeben wird, wird dort das große Rad gedreht, Fahndungsausschreibung, Abfrage bei Krankenhäusern, der Feuerwehr etc. sowie bei Arbeitgeber und Anlaufstellen usw.

Also, Visier hoch und zu seinem Leben stehen.

Wenn man Dich seitens der Polizei antrifft, wird man auf Deinen Wunsch Deinen Angehörigen mitteilen, dass es Dir gut geht und Du keinen Kontakt willst. Auf keinen Fall teilt man mit, wo Du Dich aufhältst wenn Du das nicht willst.

Kommt drauf an. Wenn jemand als vermisst gemeldet wird wird vermutlich der Standort denen Mitgeteilt die die Vermisstenanzeige gestellt haben.

TW1920  17.05.2021, 12:31

Bei volljährigen definitiv nein, da darf der Standort ohne Einverständnis der betreffenden Person nicht mitgeteilt werden. Zumal ohne ausreichenden Gründen/Indizien eine Fahndung sowieso unzulässig wäre..

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Ein "volljähriges Kind" ist ein Widerspruch, sowas gibt es nicht.

Man kann auch Erwachsene im Prinzip vermisst melden. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei was veranlasst, ist gering. Da müssten schon begründete Annahmen vorgetragen werden, die für Selbstmordabsicht, geistige Verwirrung, Entführung oä. sprechen.

Dennn im Prinzip können Erwachsene hingehen, wo sie wollen.

Bei Volljährigen, geistig zurechnungsfähigen Personen, kann durchaus auch eine Vermisstenanzeige gestellt werden. Liegt kein Verdacht auf ein Gewaltverbrechen vor, wird die Fahndung erst nach 24 oder 48 Stunden eingeleitet, ebenso wird dann erst die Anzeige aufgenommen.

TW1920  17.05.2021, 12:33

Ohne ausreichenden Gründen wird auch dann keine Fahndung eingeleitet, vor allem nicht, wenn jemand selbst einfach sein zu Hause verlassen hat...

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