Was geschieht wenn eine betreute Person abhaut und nicht auffindbar ist?

4 Antworten

Was nun geschieht, hängt alleine vom Betreuer ab. Es kann auch sein, dass der Betreuer diese Situation selbst provoziert hat, weil er dem Betreuten jegliche Unterstützung - hier Wohnung, Unterhalt, Nahrung, Gesundheitsversorgung - verweigerte. Berufsbetreuer tun dies schon Mal, um Betreute gefügig zu mschen und diese dazu zu zwingen, sich "kooperativ" zu verhalten.

In dem mir bekannten Fall handelte es sich bei der Betreuten um eine russlandeutsche Ärztin, deren Haus angezündet wurde und die daraufhin unter dem Vorwand, sie habe ihr Haus selbst aufgrund eines geistigen Defektes angezündet, unter gesetzliche Betreuung gestellt wurde.

Der eigentliche Grund der Betreuung war es, das Haus der Betreuten unterwertig an einen schon lange feststehenden Kunden aus dem Justizbereich zu verkaufen. Da die Betreute nicht mit diesem extrem unterwertigen Verkauf ihres Hauses einverstanden war und Himmel und Hölle in Bewegung setzte, um gegen dieses Unrecht anzugehen, kam der Betreuer auf die Idee, seine Betreute - so krank diese auch infolge des Brandes auch war - mit einem One-way-ticket nach Sibirien zu ver1schicken und dort mittellos auszusetzen.

In seinem Bericht an das Betreuungsgericht war dann aber von einer Verschleppung der Betreuten nach Russland keine Rede mehr. Dem Betreuungsgericht wurde vielmehr vorgegaukelt, dass es der Wunsch der Betreuten gewesen sei, in der Heimat einen Urlaubsaufenthslt zu verbringen.

Wider Erwarten gelang es der Betreuten mit Unterstützung von Freunden hinter dem Rücken des Betreuers und des Betreungsgerichtes bereits nach einem Monat nach Deutschland zurückzukommen und erneut gegen die Verramschung ihres Haus zu kämpfen.

Da dem Betreuer - einem Rechtsanwalt mit einschlägigem Ruf - dies missfiel, wandte er erneut sein Rezept der Vorenthaltung des Unterhaltes, des Wohnens und der Nshrungsverweigerung an.

Dieser Zustand dauerte dann weitere 18 Monate an, ohne dass die ständigen Strafanträge und Beschwerden der Betreuten die Behörden zu einer Reaktion veranlassten.

Letztendlich wurde das Betreuungsverfahren nach Einschaltung eines berühmten Anwaltes für Betreuungsmissbrauch abrupt von einem Tag auf den anderen nach insgesamt 21 Monaten Schikanen und einem vom Betreuer verursachten Vermögensschaden von ca 200.000 Euro beendet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

Nun, in der Schweiz darf man die genannte Person nach 24h aussschreiben (wenn Sie aus einem geschlossenen Heim flieht oder Knast etc, dann sofort), meint von der Polizei suchen lassen.

Die Polizei hat eine Akte über die besagte Person mit Infos und Photos. Sie werden Sie mitnehmen, wenn sie gefunden wird, und an den bestimmten Ort (vom Amt (die die die Obhut für den Racker haben, wenn Eltern dann endet das mit 18, wenn Vormund, ich denke das endet mit 22) bestimmt) gebracht (meistens zurück), kann aber auch vorkommen, dass die dich erst einmal ein paar Tage dort im Gefängnis lassen, weil sie zu faul sind, dich extra zu fahren.

Je nach Anhaltspunkten werden die die Person mehr oder weniger suchen. Da sie dazumals meine Aufenthaltspunkte sehr genau kannten, kam es mir so vor, als suchten sie intensiv. Wurde in 4 Monaten etwa 8-10x "gefangen", obwohl ich keinen festen Platz (auf der Kurve, wie man das hier nennt) hatte, an dem ich verweilte.

Es kann auch vorkommen, dass die behaupten sie brächten dich zurück, du aber an einen anderen Ort gebracht wirst.....

Und wenn die Person nicht gefunden wird, ich denke das Fenster ist ein Jahr, dann gilt Sie als verschollen (das ist nicht meine eigene Erfahrung, der Rest schon ((: )

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Person in Gefahr ist, wird sie schon intensiv gesucht. Vor ein paar Jahren war mal so ein Fall in der Presse - der demente Ehemann war an der Ampel ausgestiegen und unauffindbar, als die Ehefrau das Auto parken und ihm folgen konnte. Ich meine, er hätte sich dann in einen Zug gesetzt, bin mir aber unsicher, ob man ihn gefunden hat oder nicht. Publik gemacht wurde das Ganze ein paar Wochen oder Monate später, als es auf den Winter zuging und man Angst hatte, dass der Mann orientierungslos irgendwo sitzt und sich nicht zu helfen weiß.

Wenn die entmündigte Person geistig so fit ist, dass sie jemandem erklären kann, warum sie einen anderen Betreuer möchte, weil sie z.B. ausgenommen oder misshandelt wird, kann sie das sicher dem medizinischen Dienst oder dem Amtsgericht ("Gutachter" oder wie die Leute heißen, die da alle Jubeljahr mal nach dem Rechten schauen, wenn jemand eine Betreuung hat) mitteilen und um einen anderen Betreuer bitten. Am besten evlt. mit Unterstützung von außen, also von jemandem, der nicht unter Betreuug steht und die Vorfälle oder Gespräche mit dem Betroffenen darüber bestätigen kann.

Novosibirsk  16.09.2018, 20:50

Zitat: "Wenn die entmündigte Person geistig so fit ist, dass sie jemandem erklären kann, warum sie einen anderen Betreuer möchte,  kann sie um einen anderen Betreuer bitten."

Dies wird der Betreuten nicht viel nützen.

Die Betreute kann zwar viel bitten, doch wird sie in der Regel keine Antwort bekommen. Sie ist den Behörden ausgeliefert und diese halten sich nur an den  Betreuer.

https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU

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Dann wird sie gesucht und manchmal gibt es dann entsprechende Aufrufe im Radio. Wird die Person dann gefunden, wird sie zurückgebracht, wenn man weiß wo sie ausgebüxt ist. Wenn nicht, wird sie so lange in einem Heim versorgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.