Darf der Betreuer dem Betreuten gegen dessen Willen Privateigentum (Handy) wegnehmen?

3 Antworten

Kommt darauf an was seine Aufgabenfelder sind. In den nächsten Aufgabenfelder hat der Betreuer natürlich ein Einwilligungs Vorbehalt

Mit welcher Begründung nimmt der Betreuer beides denn weg?

Der Betreuer darf das, denn ein Handy kostet Geld und das hat der Betreute nicht. Der bekommt zwar einen Barbetrag von 114 euro, aber davon müssen Kosmetika, Friseur, Physiotherapeut, Schlüpfer gekauft werden.

Halbrecht  09.10.2021, 00:30

Kommt doch drauf an , welche Bereiche die Betreuung umfasst .

Und auch ein Geschenk.

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Lurch123532  09.10.2021, 10:05

und wenn ich das Handy geschenkt bekommen habe?

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Fleischklos61  09.10.2021, 15:34
@Lurch123532

Der Betreuer muß sicherstellen, daß der Betreute keinen Unfug damit anstellt. Auch Betreuer wissen, daß man mit dem Handy kostenpflichtige Pornovideos als Onaniervorlage herunterladen kann. Nur dafür ist halt kein Geld da. Du bist außerdem schon in der Vergangenheit böse aufgefallen, stimmts?

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Lurch123532  09.10.2021, 19:30
@Fleischklos61

ich bin nicht aufgefallen. (falscher Adressat) .

Vor Kosten kann der Betreuer doch einfach eine Preapaid Karte einlegen. Wird bei Kindern doch auch gemacht.

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