Hochzeit und betreuer weg?

3 Antworten

Der gesetzliche Betreuer wird weiterhin die bisherigen Angelegenheiten betreuen. Anträge bei Gericht den Ehepartner als gesetzlichen Betreuer zu akzeptieren werden gerne abgewiesen wie in einigen Medien berichtet wurde. Und wird doch zugestimmt wird den Angehörigen die Aufklärung über ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben verweigert damit sie sich strafbar machen bzw. die Betreuung nicht wie vom Gesetz gefordert erfüllen können. Also einen Grund liefern die Betreuung wieder einer anderen Person zu übertragen.

Das stimmt nicht. Die Betreuung wird aufgehoben, wenn der Grund der Betreuung wegfällt. In so einem Fall ist es aber möglich, einen Betreuerwechsel zu beantragen, so dass der Ehepartner zum Betreuer ernannt wird. Ob dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt aber vom Einzelfall ab.

Du meinst wenn jemand der unter Betreuung steht einen nicht betreuten heiratet ....

das hebt nicht automatisch die Betreuung auf - warum auch - die Gründe für die Betreuung sind mit Sicherheit auch nach Hochzeit noch dieselben ....

und ein Ehapartner ist auch nicht der Vormund des anderen ...