Darf mein Lehrer das?

Cal1gula  29.04.2022, 15:01

Was soll denn eine Missbilligung sein? Hat das Konsequenzen?

Bilal160 
Fragesteller
 29.04.2022, 15:02

Ab 3 stück wird man der Schule verwiesen

8 Antworten

Ja das ist im graurahmen.

Fällt unter pädagogisch wertvoll.

Zutatenfür den Kuchen sollten aber aus der Klassenkasse kommen.

Saradoc  29.04.2022, 20:31

Ich hab das jetzt mal als "hilfreich" bewertet, aber nur wegen dem Zusatz "sollte aus der Klassenkasse kommen".... wobei auch der Backofen zuhause Geld kostet.

Kann also schon nicht die Loesung sein, denn die Klassenkasse ist endlich. Und ich waere da, hatten schon andere angedeutet, vorsichtig, weil mindestens hart am Rahmen der Noetigung. Und als Beamter ist es dann "schwere Noetigung", besonderes Gewaltverhaeltnis, Einstellung nicht moeglich... einer weniger.

Aber denk das mal bitte zu Ende; vor allem, wie man das als Schueler "kontern" koennte, vorausgesetzt alle halten zusammen, und in der ganzen Klasse ist genug verfuegbares Geld da, dass irgendwer *JEDEN EINZELNEN GOTTVERDAMMTEN TAG* unabhaengig von einer "Strichliste", 'ne Torte einfach so mitbringt, und Kaffee dazu?

Etwas "zu Ende denken" ist juristische Paradedisziplin, da mach' ich mir um die "Rechtslage", inklusive Graurahmen, keinerlei Gedanken. Das kaeme dann anschliessend, und dann ist Andacht.

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Mieze6  29.04.2022, 20:33
@Saradoc

Das mit dem Kuchen war vor längerer zeit Mal ein Bundesprojekt das alle paar Jahre regional wieder aufgegriffen wird.

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Saradoc  29.04.2022, 20:36
@Mieze6

Muesstest Du mir mehr drueber erzaehlen, weiss ich nix von. Erfolg?

(Ausser dass die Kids Backen und Kochen lernen, bin ich sehr fuer. Und ein Loch mit Duebel in die Wand setzen, das hilft auch im wirklichen Leben.)

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Mieze6  29.04.2022, 20:44
@Saradoc

Das ist an Widerstand gescheitert, das sollte einheitliche pädagogische Strafe werden um willkürliche Fehlentscheidungen zu reduzieren.

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Saradoc  29.04.2022, 21:12
@Mieze6

Na gut, ein nobles Ziel.

Da wuerde ich, jetzt (kein Lehrer, einfacher Anwalt) aus der hohlen Hand geschuettelt, da eher "Kurzreferate" (so 6-7 Mnuten vorne frei sprechen muessen und der Matador sein, aller Augen harren auf ihm/ihr, schult zumindest darin fuer das ganze Leben) austeilen, wie man irgendwas lebenspraktisches bewaeltigt. Loecher bohren, von mir aus auch 'ne Donauwellle oder 'nen Nudlauflauf backen.

Bei meinem, sagen wir 12-jaehrigen Selbst, waerest Du (klingt nach Lehrerin), Kopf voran auf Granit gestossen, da haette ich mein "Plansoll uebererfuellt", haettest Du noch nicht gesehen gehabt. OK, Gymnasium 1982-91.

Aber jetzt warten wir mal auf unsere(n) Fragesteller(in), und ich sag dann, was dann (ausserhalb der Verwaltungsweges) DAMALS passiert waere, oder was ich als Anwalt mit den "Verweisen" machen wuerde, geschweige denn mit dem "Schulverweis"... tihihi, Nachmittagstermin bei der Schulaufsicht, und dann glattrasiert und handzahm!

Ich bitte die Umlaute und sonstige Sonderzeichen zu entschuldigen, ich sitze seit 8 Jahren in Thailand, entsprechend die Tastatur. Und das "V" klemmt, grrrr....

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Mieze6  29.04.2022, 21:13
@Saradoc

Ich meine das ist sogar an der Selbstbestimmung der Länder gescheitert.

Was fürn Fachgebiet hastn?

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Saradoc  29.04.2022, 23:30
@Mieze6

Bildung ist Laendersache, hatten wir zuvor "knappe 1000 Jahre" schlechte Erfahrungen mit gesammelt, entsprechend ab 1948/49 dezentralisiert. Bloss in unseren 3 Stadtstaaten laeuft das nach meiner persoenlicher Einschaetzung nicht so ganz pralle.

Ich bin aktuell nicht mehr Anwalt, habe ich auch so hier im Forum als "Ex-Anwalt, FaStR" unter "Berufserfahrung" hinterlegt, habe mich krankheitsbedingt Ende 2010 berenten lassen muessen. Ansonsten ehemals "echter" Anwalt mit 2 ("befriedigenden", klingt nicht nach viel, kriegt man aber in unserem Bereich einen vernuenftigen Job mit) Staatsexamen nach Referendariat, ordnungsgemaess vereidigt Oktober 1999 vor dem Landgericht Wuppertal. Keinerlei Hinderungsgruende, mich neu zulassen zu lassen, wenn ich das denn wollte. Nein.

Ich belasse es bei dieser Erklaerung, denn ich biete keine Rechtsberatung gegen Entgelt an oder vermittle eine solche. Rechtsberatung (dieses komplette Forum basiert mindestens zur Haelfte darauf) darf jeder nach Gutduenken abgeben (sollte es vielleicht nicht tun), ausser er/sie macht das "geschaeftsmaessig" (hat erstmal nix mit Entgelt zu tun, das waere nur Indiz, betreffend Wiederholungsabsicht); das wiederum duerfte ich, kraft organisatorischer Beaufsichtigung durch eine Person (ich bin nur ich, und habe jede Menge Zeit) mit Befaehigung zum Richteramt. Die nun habe ich, krank, Anwalt oder nicht.

Aber zur Sache: ehemaliger Fachanwalt Steuerrecht (theoretischer FA Arbeitsrecht, diese Quali nicht erworben mangels Faellen bis Ende, alle Klausuren bestanden).

DUH! Nix Schulrecht. Niemals was mit zu tun gehabt, in 10 Jahren. Ich war sehr, sehr selten vor Gericht, aber wenn, war es entweder kalter Kaffee oder ich bin in Aktion gesprungen. Meine Bruststimme und Praesenz haben da doch die Allerwenigsten (*nicht* laut werden; wer schreit hat meistens Unrecht).

Hat hier nix mit zu tun, aber Verwaltungsrecht koennen wir alle. Und spezielles Verwaltungrecht, d.h. Schule, ist eben nur das. Du kriegst in den Staatsexamina als Jurist irgendein Problem vorgelegt, mit Kopien aus einem Gesetzestext, den Du noch nie jemals zuvor gesehen hattest. Ich bin selber aus NRW, Aufgabe im Examen war, eine Buergermeisterwahl nach hessischem Kommunalrecht zu beurteilen und zu terminieren.

Was mache ich also, wenn mir ein Lehrerlein dem wohlgebohrenen Kind meiner Mandantschaft einen "Verweis" erteilt? Je nach Land und Schulgesetz wohlgemerkt nicht selber, kann (m/w/d) nicht selber, sondern die Schulleiung?

Erstmal nix, ausser das waere zu derbe gewesen. Ich hatte da den Anspruch, serioes aufzutreten, folglich haette ich meine Mandantschaft gebeten, zwingen haette ich sie nicht koennen, das Gespraech mit dem Lehrer zu suchen, hilfsweise, bzw. im Nachgang, mit der Schulleitung. Ab dann, wenn fruchtlos, waere es ganz sicher losgegangen, da kenn' ich mich fuer, auf allen Kanaelen gleichzeitig. Inklusive Strafrecht.

Koennte da ein Beispiel von einem (eigenen) Religionslehrer/Pastor anbringen, der nach meiner Abmeldung vom Religionsunterricht kurz nach dem 14. Geburtstag "auf dem Gang das persoenliche Gespraech gesucht hatte"... der haette, wenn ich meine Eltern gewesen waere, den Rest seines Daseins im westlichen Sauerland verbracht. Oder halt vor Ort weitergebetet, aber nicht in der Schule.

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Natürlich darf er das nicht.

Aber er kann natürlich Striche machen wie er will. Die Frage ist halt was eine "schriftliche Missbilligung" überhaupt sein soll und welche Konsequenzen das dann hat.

Im Grunde darf es gar keine Konsequenzen geben in diesem System. Wenn Du alternativ zum "Ausgleich" einen Kuchen backen/mitbringen sollst (oder irgendwas anderes tun musst), würde das ja bedeuten, dass man sich quasi Freikaufen kann. Bzw. wer das nicht kann oder will, der wird dann dafür bestraft?!

Also kurzum: Nein. Das ist natürlich alles nicht zulässig. Und es ist auch vollkommen Konsequenzlos wenn Du das nicht mitmachst. Genauso wertlos ist diese dusslige "Missbilligung".

Für Disziplanmaßnahmen gibt es ganz normale Verfahren an Schulen. Meinetwegen kann er auch ne 6 geben oder einen Brief an die Eltern schreiben, wasweißich. Aber er kann sich nicht irgendwas ausdenken wo man sich freikaufen kann. Was soll das denn den Leuten beibringen? "Wenn Du im Leben Mist baust, dann kannst Du dich aus der Sache rauskaufen?!"

Bilal160 
Fragesteller
 29.04.2022, 15:05

Wenn man bei uns 3 Missbilligungen hat wird man der Schule verwiesen

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DocFloppy  29.04.2022, 15:07
@Bilal160

Ach bitte....das ist ja lächerlich. Und wenn man dann "einen Kuchen mitbringt", dann setzt das den Schulverweis aus, ja? Würde ich direkt mal bei der Schulleitung nachfragen in welcher Vorschrift die "Kuchenfreikauf-Regel" steht. :-D

Sorry, aber das ist ja absurd.

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Saradoc  30.04.2022, 00:19
@Bilal160

Und ist das auch so, oder haben die Dir das nur irgendwie "weis gemacht" ("weis" von weise, nicht von der Farbe "weiss" her), oder Du glaubst das dann fuer den Moment jetzt?

Koennen die nicht. Schulverweis setzt, je nach Bundesland/Schulform, erstens regelmaessig vorherige zugestellte "Androhung" (oeffentlich-rechtlich) bzw. "Abmahnung" (privatrechtlich) voraus, und das muss auch was Gravierendes gewesen sein. Sonst terminiert der Anwalt Deiner Eltern das.

Aber schreib doch erstmal was auf meine Nachfrage, und wie das so laeuft bei Euch ;). Kerlchen hat'se glaub ich nicht alle beisammen, bedarf der Glattrasur durch die Schulaufsicht, sonst TORTENSCHLACHT!!

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Für mich grenzt das an Denunziation. So etwas kann nicht gut sein, wenn das Negative überbetont und überbewertet wird.

Leider wird es vermutlich durch die Schulleitung gedeckt sein, und man müsste es juristisch überprüfen lassen.

Vielleicht könnt ihr streiken, in dem ihr für jeden Schüler 100 Striche macht. Dann ist der Lehrer im Zugzwang.

spelman  29.04.2022, 15:29

Wieso Denunziation? die Liste führt natürlich der Lehrer.

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Saradoc  30.04.2022, 00:17

Klingt erstmal nicht nach "Denunziation", aber sonst voellig richtig:
"Safety in masses", Regelung einfach ad absurdum fuehren. Schreib' ich noch was zu, warte auf weitere Eingabe seitens Fragesteller.

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Komm hab dich nicht so, dass ist doch keine Strafe... Außerdem hast du ihn ja nicht jeden Tag, daher kannst du ja in den anderen Stunden Kommentare raushauen...

Da gibt's deutlich härtere Maßnahmen

Bilal160 
Fragesteller
 29.04.2022, 15:07

Nene, alle unsere Lehrer führen jetzt so eine Strichliste dank ihm

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Saradoc  29.04.2022, 20:12
@Bilal160

Um so besser.... TORTENSCHLACHT!!!

Aber beantworte erstmal meine Nachfrage zum Thema... ich glaube, das, was das kleine Lehrerli sich da ausgedacht hat... der Jurist in mir wuerde es hoeflich und ausweichend formulieren... ist: "nicht zielfuehrend". Klingt zivil und unverfaenglich, aber heisst nix anderes als "Du hast 'se nich' mehr alle, Junge!!".

Tactics, comrade, tactics! (Orwell, "Animal Farm")

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Das mit dem Kuchen ist ein Entgegenkommen.

Alternativ kann er euch direkt die Missbilligung geben.