Darf man mit einem in Deutschland zugelassenen Auto (von dem man selber nicht der Halter ist) in der Schweiz fahren?
Ich bin durch eine andere Frage drauf gekommen. Hier steht zum Beispiel:
"Die Regel heisst also: Nutze nie ein Schweizer Fahrzeug in Deutschland, wenn der Schweizer Halter sich nicht in der EU aufhält.
Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt: Nutze nie ein deutsches (oder sonstiges EU-zugelassenes Fahrzeug) in der Schweiz, ausser der Fahrzeughalter hält sich in der Schweiz auf."
Ok, also wenn ich mit meinem eigenen Auto dort bin, ist alles knorke.
Aber wenn ich nun einen in Deutschland gemieteten Wagen habe, ist der Halter doch der (deutsche) Autovermieter, oder?
Wie ist das bei einem Firmenfahrzeug?
1 Antwort
Ein Problem mit in der EU zugelassenen Fahrzeugen haben in der Schweiz folgerichtig nur Menschen mit Schweizer Wohnsitz - ausser es ist ein Umzugsgut in den ersten 12 Monaten seit Wohnsitznahme oder das Fahrzeug gehört einem gewerblichen Vermieter
Gewerblich vermietete Fahrzeuge sind problemlos. Was ist denn deine Situation?
Es kann vorkommen, dass ich nicht mit meinem Privatwagen in die Schweiz fahre, sondern (im Auftrag der Firma) mit einem Mietwagen.
Das ist harmlos, da niemand vermuten würde, dass du mit einem Mietwagen die Mehrwertsteuer der Schweiz sparen willst.
Ok, d.h. bei einem Mietwagen (gewerblicher Vermieter) könnte es (im Gegensatz zum Firmenfahrzeug) zu Problemen kommen?
(mein Wohnsitz ist in Deutschland, meine Firma ebenfalls)