Was wenn ich als Schweizer in Deutschland geblitzt worden bin?
hallo ich lebe eigentlich in der Schweiz. Ich war letzte Woche meine Schwester besuchen in Deutschland und wurde mit ihrem Auto geblitzt evtl war die Ampel rot. Meine Frage wie läuft es jetzt ab also bekomme ich ein Brief und muss den ein Bild von mir zu schicken oder wie?
6 Antworten
Sie ist Deutsche, also bekommt sie (Halterin) das Ticket. Entweder zahlt sie (bei unter 21km/h das Einfachste) oder es war mehr und sie übernimmt Deine Punkte und Du erstattest(wie zuvor die Strafe), sie gibt an Dich nicht zu kennen und bekommt die Auflage des Führens eines Fahrtenbuches oder sie gibt Deine Adressdaten an die Behörden weiter.
Ausländer bekommen keine Punkte in Deutschland, auch droht kein Fahrverbot.
Erstmal bekommt die Schwester auf den Deckel von der Polizei. Aber das dauert paar Monate
Schwester bekommt den Anhörungsbogen, gibt an keine Angaben zu machen und dann lassen die aber nicht locker, ziehen die Passfotos vom Einwohnermeldeamt und erkennen oft Lebenspartner oder Kinder. Kann auch sein, dass die bei Nachbarn klingeln und fragen ob die den Fahrer auf dem Foto kennen. Die Fotos sind besser als der Abdruck auf dem Anhörungsbogen.
Als Bruder hast du gute Chancen, dass die dich nicht identifizieren. Als Ausländer bzw. Deutscher mit Wohnsitz im Ausland erst recht, gültige Bussgeldbescheide werden zwar vollstreckt, da gibt es Abkommen, aber die Schweizer Polizei wird kaum bei der Identifizierung helfen. Wird nicht innerhalb von 3 Monaten der Fahrer identifiziert (Anhörungsbogen geschickt unterbricht die Verjährung), dann hast du Glück gehabt. Die Schwester könnte trotzdem eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage bekommen. Was aber besser ist als Punkte+Bussgeld+Fahrverbot.
Die Frage ist natürlich: was heisst "eigentlich" ? Bist du nun in der Schweiz gemeldet oder nicht ? Verstoss gegen Meldepflicht zieht auch Bussgelder nach sich, evtl auch Meldung ans Finanzamt. Darum auf keinen Fall auf einen Anhörungsbogen nicht reagieren der an die Meldeadresse gegangen ist.
Wenn Sie die Halterin ist, wird sie auch angeschrieben. Sie muss entweder die Strafe bezahlen oder den Zeugenbogen ausfüllen in dem steht, wer gefahren ist.
Füllt sie den Bogen aus, geht der Brief an den "Fahrer".
Wissen sie nicht. Deshalb befragen sie ja den Halter des Fahrzeugs. Im Übrigen wollen die bei einem Rotlichtverstoß in der Regel auch wissen wer gefahren ist, weil dies oft "einen Punkt" gibt
also müsste ich kein Bild zur Bestätigung schicken
wieso Bild? das interessiert die gar nicht. Die wollen nur wissen, wen die Strafe trifft
Meine Schwester könnte ja theoretisch auch einen anderen Namen angeben
Man wird dir wahrscheinlich einen Brief schicken, aber vollstreckbar ist das nicht. Ich glaube nicht dass die deutschen Grenzbeamten eine Datei von Schweizern abchecken die in Deutschland Verkehrsbussen schulden. Umgekehrt ist dies der Fall, aber damit ist die Schweiz wohl einmalig. Eine Vollstreckung der Busse in der Schweiz wäre mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.
Okey aber woher wollen die deutsch Behörden wissen das ich das auf dem Bild bin