Als Schweizer mit einem Auto fahren mit deutschem Kennzeichen, wenn der Halter aus Deutschland daneben sitzt (Nur in der Schweiz nicht Grenzen überschreitend)?

4 Antworten

Warum sollte das nicht gehen? Ich bin ein halbes Jahr mit dem Auto meines Bruders in Deutschland gefahren mit Norwegischen Kennzeichen, da mein Bruder in Norwegen wohnt. Er hatte in dieser Zeit mein Auto mit deutschen Kennzeichen und ist in Norwegen damit gefahren. Grund war, dass sein Auto kaputt gegangen ist als er bei mir zu Besuch war. Wir haben die Autos getauscht, damit er nach Hause kam. Ich habe sein Auto hier reparieren lassen. Denke das das in der Schweiz auch gehen sollte.

Von Experte annie80 bestätigt

Das wird teuer:

Auto-Ratgeber: Vorsicht beim Fahren mit ausländischer Nummer - 20 Minuten

Du sprichst hier eine zollrechtliche Problematik an, derer sich viele nicht bewusst sind. Tatsächlich darfst du als Schweizer mit CH-Führerausweis in der Schweiz grundsätzlich kein privates Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verwenden, sofern das Auto nur im Ausland verzollt und versteuert worden ist. Sobald du dieses Fahrzeug in der Schweiz fahren willst, müsste es auch hier verzollt und versteuert werden.

annie80  20.04.2021, 17:11

Danke, auf diese Antwort habe ich gewartet. Ich wusste bisher nur dass man mit CH-Führerausweis innerhalb Deutschland nicht fahren darf, wenn das Auto in D zugelassen ist. Aber nicht, ob das auch innerhalb der Schweiz so ist (hatte es nur vermutet).

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guru61  20.04.2021, 22:33
@annie80

stop stop: Du darfst als Einwohner der Schweiz mit Schweizer Fahrausweis in der Schweiz kein privates Fahrzeug fahren mit ausländischer Nummer (ausser Liechtenstein, weil wir mit ihnen eine Zollunion haben)!
Ob du mit dem Schweizer Billett in D einen Privatwagen der in D immatrikuliert ist, fahren darf, ist die Deutsche Gesetzgebung, die ich nicht kenne!
Ein Deutscher darf selbstverständlich einen in der Schweiz immatrikulierten Privatwagen in der Schweiz fahren, denn der ist hierzulande ja verzollt!

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annie80  20.04.2021, 22:39
@guru61
Ob du mit dem Schweizer Billett in D einen Privatwagen der in D immatrikuliert ist, fahren darf, ist die Deutsche Gesetzgebung, die ich nicht kenne!

Doch ist so, darf man nicht. Ich gehe davon aus dass es den gleichen Zusammenhang hat (lege aber die Hand nicht ins Feuer).

Ein Deutscher darf selbstverständlich einen in der Schweiz immatrikulierten Privatwagen in der Schweiz fahren, denn der ist hierzulande ja verzollt!

Richtig, wenn man nicht schon zu lange in der Schweiz wohnt und deshalb den Führerschein umschreiben lassen müsste. Aber darum geht es ja nicht. Es geht um Autos, die nicht in CH zugelassen sind.

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guru61  20.04.2021, 22:46
@annie80

Ich beziehe mich auf die Ausgangsfrage, die keinen Bezug zu einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz hat.

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Natürlich ist das erlaubt. Es ist nicht verboten, dass ein anderer dein Auto fährt oder du mit dem eines anderen (in beidseitigem Einverständnis).

annie80  18.04.2021, 21:26

Da wäre ich mir nicht so sicher.

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DodgeRT  18.04.2021, 21:43
@annie80

Wat? Warum sollte man nicht des Auto von wem anderen fahren dürfen? Solang man einen Schein hat und die Einwilligung des Besitzers is alles OK

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annie80  18.04.2021, 21:47
@DodgeRT

Man darf mit einem Schweizer Führerschein kein in Deutschland zugelassenes Auto fahren, jedenfalls nicht in Deutschland. Also abgesehen von Mietwagen.

Frag mich nicht, warum genau, das hat irgendwas mit dem Zoll zu tun.

Und allgemein sollte man auch in Deutschland nicht einfach mit einem fremden Auto fahren, wenn der Eigentümer keine entsprechende Versicherung hat. Wenn was passiert, wird es sehr teuer. Das ist in der Schweiz anders, da ist der Fahrer verantwortlich, sich korrekt zu versichern.

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Solange sich der Halter ebenfalls in der Schweiz befindet ist das meines Wissens kein Problem.

Wenn du es ganz sicher wissen möchtest, würde ich mal beim Zoll nachfragen.

annie80  20.04.2021, 17:15

Der Zoll sagt Nein. Siehe die Antwort von Guru61.

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