Fahren ohne Stoßstange?

4 Antworten

Hallo,

Gemäß § 19 II StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nur im Falle einer ausdrücklichen Entziehung, es sei denn, dass durch die Veränderung des Fahrzeuges

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wenn keine dieser Voraussetzungen durch das Fehlen der Stoßstange erfüllt wird und das Fehlen der Stoßstange im Einzelfall auch sonst nicht in Widerspruch zu Vorgaben der StVO steht, bestehen keine Bedenken, das Fahrzeug zur Reparatur zu fahren.

naja meines Wissens ist es nicht erlaubt.

Weil ohne Stoßstange (also Plastik Frontschürze) ist ja alles scharfkantik und würde bei z.B. Unfall mit einem Fußgänger schwere Verletzungen als Folge haben.

Also erlaubt ist es mit Sicherheit nicht. Muss man eben auf einen Abschlepper laden

Kunzinger  01.05.2020, 13:16

Hat man normalerweise bei der Autoversicherung oder vom Automobilclub nicht eh eine Absicherung/Versicherung für das Abschleppen vom Fahrzeug bei Defekt oder nach einem Unfall?

Hab ich zumindest bei meiner VAV dabei.

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Maximilian50000 
Fragesteller
 01.05.2020, 14:01
@Kunzinger

Ich bin am Unfall sowieso nicht schuld. Könnte eigentlich die gegnerische Versicherung das Auto abschleppen.

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Es ist nicht ohne weiteres erlaubt, schon allein deshalb nicht, weil die Abmessungen des Fahrzeugs nicht mehr mit den Abmessungen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.

Solange keine scharfen Kanten vorhanden sind, ist es erlaubt. Lass dir den Werkstatttermin schriftlich geben. Dann kannst du zumindest beweisen, dass du zur Werkstatt unterwegs bist.