Mit rotem Kennzeichen nach Holland?

2 Antworten

Jein, grundsätzlich gelten die Roten Kennzeichen zwar auch wie normale Keinnzeichen in der ganzen EU und noch ein paar weiteren europäischen Ländern.

Aber: Anders als ein Kurzzeitkennzeichen sind die Roten 06 Händlerkennzeichen nur für Überführungsfahrten oder Probefahrten gedacht. Also kurze Probefahrten und nicht gleich einen Tag, da müsste dann ein Kurzzeitkennzeichen her.

Wen der Verkäufer seinen Standort so 10km vor der Grenze hat, dann darf man schon eine Probefahrt über die Grenze machen.

Spricht am Besten mit dem Händer dem das Kennzeichen gehört, was er meint.

Aber mit einen Händlerkennzeichen aus Bielefeld über die Grenze wird dir niemand als Probefahrt abnehmen. Oder auch nicht wenn das Händlerkennzeichen zwar aus dem deutschen Grenzgebiet ist, aber du in den Niederlanden dann bis Utrecht fahren willst.

Mexicano63 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:54

Ich bin selbst der Händler, ich komme aus Ibbenbüren.
Die Werkstatt liegt kurz hinter der Grenze, das sind ca 90 Kilometer.

Ich dachte das Fahrten zu einer Werkstatt erlaubt sind.
Deshalb meine Frage.

Grüße

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Wenn sich nichts änderte:

Das rote Kennzeichen ist für die Überführung oder kurzzeitge Probefahrt gedacht, aber nicht um quer durch Europa zu gondeln