Auto mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren?
Hallo Zusammen
Ich wohne in der Schweiz und habe eine Freundin aus Deutschland. Nun habe ich ihr mein Auto ausgeliehen da ihres liegen blieb bei mir.
Der Zollbeamte hat beim Rückweg in die Schweiz gemeint, dass dies anscheinend gar nicht erlaubt sei, dass sie mit diesem Auto in Deutschland gefahren ist.
Stimmt das? Und wenn ja wie wäre es dann erlaubt?
3 Antworten
Salue
Jedes Land möchte die Verkehrssteuern für Autos die im eigenen Land unterwegs sind und von dort wohnenden Personen benutzt werden, selber kassieren.
Im umgekehrten Fall, also ein im Ausland zugelassenes Auto wird in der Schweiz von einem Schweizer gefahren, gelten als Maximalfrist 30 Tage.
Die MFK bekommt einen Rapport vom Zoll und mahnt dies recht schnell eingeschrieben ab und droht "Haue" an, wenn der Wagen nicht sofort angemeldet wird.
Tellensohn
Natürlich ist das erlaubt. Sie hat es sich schließlich nur geliehen.
Schon gesehen. Da sie ja bei der Ausreise nicht erwischt wurde, Glück gehabt. Beim nächsten mal einfach Bescheid sagen.
Fahren, als tourist ist kein Problem,... Problematisch wird es, wenn du in Deutschland dein Brot verdienst, aber das Auto in der Schweiz gemeldet ist.
Hab es ihr aber nur ausgeliehen, ist das also nicht erlaubt?