Darf ich einem Gaffer das Handy wegnehmen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie es mit dem Handy aussieht, weiß ich nicht genau ABER du dürfest Gaffer tatsächlich festhalten:

"(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)"

https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/

Ja, darfst du: Nothilfe.

Das darfst du selbstverständlich nicht!

Der Gesetzgeber nennt das Raub.

§ 249 StGBRaub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Du schreibst:

Angenommen ich bin als Zeuge bei einem Unfall wo schwer verletzte Personen liegen..

Dann solltest du nach Möglichkeit Erste Hilfe leisten. Das reicht vollkommen.

Sehr wahrscheinlich lässt sich auch niemand einfach sein Handy abnehmen. Und dann?