Wie lange darf meine Freundin in der WG bleiben?

5 Antworten

Das müsst ihr tatsächlich unter euch alleine ausmachen, da gibt es keine "Grenzen" . Wenn es da Stress gibt müsst ihr schaun das ihr das irgendwie löst. Einen Grund muss es ja geben, denn so etwas verlangt man ja nicht grundlos. Da ihr alle gleichberechtigte Hauptmieter wärt (gehe ich mal davon aus) haben alle grundsätzlich die gleichen Rechten und einer kann eine andere Person nicht bevormunden (aber Stress folgt dann halt zwangsläufig, wenn man sich nicht einig wird)

Ein Vermieter muss Besuch maximal 6 Wochen lang akzeptieren bevor er zusätzlich was für den Aufenthalt verlangen kann

Generell darfst du in deinem Zimmer Gäste empfangen und diese dürfen dort auch übernachten (nur nicht dauerhaft einziehen). Allerdings können die anderen Mieter (wenn ihr alle im Mietvertrag steht) ihr den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen dauerhaft verweigern. Sowas sollte man aber immer versuchen zu klären um Stress in der WG zu vermeiden. Wenn deine Freundin dort nicht erwünscht, sollte sich dort nicht tagelang aufhalten. Das gibt nur Ärger.

Erlaubt sind bis zu 6 Wochen, danach zählt der Gast dann als Mieter.


Repwf  27.05.2020, 22:48

Auch in einer WG ?

Der Besuch „bewohnt“ ja in den 6 Wochen nicht nur den Raum des Freundes?

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MrMiles  27.05.2020, 22:49
@Repwf

Ich würde sagen - wenn vertraglich nichts anderes ausgemacht wurde, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Repwf  27.05.2020, 22:51
@MrMiles

Ja, aber bezieht sich das gesetzt auch auf Gemeinschaftswohnungen?
In deiner Wohnung kenn ich das auch so, aber da gehört einem ja auch jeder Raum...

Weißte was mich da zweifeln lässt?

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MrMiles  27.05.2020, 22:54
@Repwf

Klar, aber ich denke auch da gilt was im Mietvertrag steht. Was die Mieter wiederum unter sich ausmachen, kann ja dem Vermieter egal sein.

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Repwf  27.05.2020, 22:55
@MrMiles

Okay, jetzt nimm mal an dem Vermieter ist das vollig Wurscht - kann einer der Mitmieter verlangen das der Besuch geht?

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MrMiles  27.05.2020, 23:29
@Repwf

Ich würde sagen, das ist Auslegungssache. Solange die Gastregelung nicht überschritten wird, gibt es zumindest rechtlich erstmal keine Grundlage das zu untersagen. Wenn natürlich dadurch der Hausfrieden gebrochen wird, oder es gegen den allgemeinen Mietvertrag verstößt, dann schon. Aber wie schon zwischen den Zeilen geschrieben - die Leute müssen das untereinander klären, zur not schriftlich, also vertraglich festhalten. Wichtig ist, dass die Person nach wie vor nur zu Besuch kommt. Sollte die Person die Zeit zum Beispiel auch nutzen, um dort zu studieren oder zu arbeiten, dann ist der Grund der Übernachtung nicht umbedingt mehr einem Besuch gleich.

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Ich GLAUBE kaum das du ein Recht auf Übernachtung hast...

Icb denke mir das das Problem die Gemeinschaftsräume sein könnten?!? Ich glaube nicht das die anderen fremde in „ihrem“ Bad zb länger dulden müssen...

Bin aber gespannt was andere schreiben