Wie lange darf meine Freundin in der WG bleiben?
Jetzt mal angenommen, ich wäre in einer WG. Dort sind 4 Personen. Meine Freundin würde öfters für 1 Woche bei mir bleiben. Jetzt verlangt eine der 4 personen das meine Freundin nicht mehr kommen darf (Hat aber keinen grund wieso). Dürfte er das? Und wie lange darf so eine person, wie zb meine Freundin bei mir als Gast bleiben?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Das müsst ihr tatsächlich unter euch alleine ausmachen, da gibt es keine "Grenzen" . Wenn es da Stress gibt müsst ihr schaun das ihr das irgendwie löst. Einen Grund muss es ja geben, denn so etwas verlangt man ja nicht grundlos. Da ihr alle gleichberechtigte Hauptmieter wärt (gehe ich mal davon aus) haben alle grundsätzlich die gleichen Rechten und einer kann eine andere Person nicht bevormunden (aber Stress folgt dann halt zwangsläufig, wenn man sich nicht einig wird)
Ein Vermieter muss Besuch maximal 6 Wochen lang akzeptieren bevor er zusätzlich was für den Aufenthalt verlangen kann
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Generell darfst du in deinem Zimmer Gäste empfangen und diese dürfen dort auch übernachten (nur nicht dauerhaft einziehen). Allerdings können die anderen Mieter (wenn ihr alle im Mietvertrag steht) ihr den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen dauerhaft verweigern. Sowas sollte man aber immer versuchen zu klären um Stress in der WG zu vermeiden. Wenn deine Freundin dort nicht erwünscht, sollte sich dort nicht tagelang aufhalten. Das gibt nur Ärger.
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ein längerer Besuch kann ein Problem werden. Siehe hier:
http://www.juraforum.de/forum/t/laengerer-besuch-in-wg-mietwohnung-rechtens.26683
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrMiles/1444746554_nmmslarge.jpg?v=1444746554000)
Erlaubt sind bis zu 6 Wochen, danach zählt der Gast dann als Mieter.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrMiles/1444746554_nmmslarge.jpg?v=1444746554000)
Ich würde sagen, das ist Auslegungssache. Solange die Gastregelung nicht überschritten wird, gibt es zumindest rechtlich erstmal keine Grundlage das zu untersagen. Wenn natürlich dadurch der Hausfrieden gebrochen wird, oder es gegen den allgemeinen Mietvertrag verstößt, dann schon. Aber wie schon zwischen den Zeilen geschrieben - die Leute müssen das untereinander klären, zur not schriftlich, also vertraglich festhalten. Wichtig ist, dass die Person nach wie vor nur zu Besuch kommt. Sollte die Person die Zeit zum Beispiel auch nutzen, um dort zu studieren oder zu arbeiten, dann ist der Grund der Übernachtung nicht umbedingt mehr einem Besuch gleich.
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Ich GLAUBE kaum das du ein Recht auf Übernachtung hast...
Icb denke mir das das Problem die Gemeinschaftsräume sein könnten?!? Ich glaube nicht das die anderen fremde in „ihrem“ Bad zb länger dulden müssen...
Bin aber gespannt was andere schreiben
Auch in einer WG ?
Der Besuch „bewohnt“ ja in den 6 Wochen nicht nur den Raum des Freundes?