Als volljährig Person mit minderjährige Personen geschlafen?

7 Antworten

Ich persönlich finde das schon ziemlich ekelhaft. Ich hoffe du hast das nicht gemacht, sondern fragst bloß aus Interesse. Weil ich meine 15 und 25 das sind Zehn Jahre unterschied. Das eine ist ein 15 jähriges Mädchen, also eine Jugendliche und das andere ein erwachsener Mann. (Oder umgekehrt ein 15 jähriger Junge und eine 25 jährige Frau)

Ist zwar rein rechtlich erlaubt, aber man muss es, nur weil es erlaubt ist, nicht gut finden.

LG (M16)

Nein. Also ab 16 wäre es legal aber meiner Meinung nach ist das moralisch nicht ok. So mit 25 bist du ein erwachsener Mensch und mit 15 nicht. Egal wie die jüngere Person ist sie ist noch nicht erwachsen. Einfach Menschen über 18 suchen warum will man mit 25 mit einer 15 jährigen Person schlafen dass ist ein Kind.

Solange die Person mindestens 14 war und voll fähig ist die Entscheidung zu treffen ob sie Sex haben möchte, sehe ich da kein Problem.

Woher ich das weiß:Recherche
Kadieeeeee  22.03.2024, 18:08

Digga mit 14 ist man ein Kind. Da ist man nicht fähig so eine Entscheidung zu treffen, wer mit 25 mit einer 14 jährigen Person schlafen will ist einfach eckelhaft. Außer dem ist es verboten unter 16 mit volljährigen Personen zu schlafen, also die Eltern zb könnten die volljährige Person dann anzeigen

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verreisterNutzer  22.03.2024, 23:41
@Kadieeeeee

Was du davon hältst interessiert den Gesetzgeber aber nicht.

Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen).

So sieht die Gesetzeslage nunmal aus. Sofern die Person nicht geistig behindert ist oder anderweitig in ihrem Denken derart eingeschränkt ist, dass diese Person diese Entscheidung gar nicht treffen kann, steht hier keine strafbare Handlung im Raum. Ob das moralisch vertretbar ist, steht auf einem anderem Blatt Papier. Und deine Behauptung, dass das unter 16 verboten ist, mit volljährigen Personen zu schlafen möchtest du doch bitte auch belegen. Das wäre der Fall, wenn die Person UNTER 14 ist. Und die Fragestellung bezieht sich hier mehr als eindeutig auf 15-25. Solange du deine Behauptung nicht mit fundierten Quellen belegen kannst, brauchst du mir gar nicht mehr schreiben.

§ 182 StGB

Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren).

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Alle Personen ab 14 Jahren dürfen frei untereinander sexuelle Kontakte eingehen.

Solange es zwischen beiden kein Abhängigkeitsverhältnis (kein Geld dafür, keiner ist Vorgesetzter vom anderen und so) gibt und beide mind. 14 sind, geht es.