Darf man an einem Unfall vorbeifahren, wenn man dringend aufs Klo muss?

11 Antworten

Eigenschutz geht stets vor. Dazu zählt auch die eigene körperliche Verfassung, worunter man durchaus ein durch Medikamente verstärktes "Bedürfnis" einordnen mag. Sowas bleibt idR ohne Folgen sofern man wenigstens den Notruf abgesetzt hat, erleben wir nicht selten.

Rein moralisch würde ich mich allerdings fragen, ob man stattdessen nicht den Busch vor Ort genauso hätte aufsuchen können falls nötig.

Das wäre für mich sofort eine Lüge. Oder zumindest Ausrede. Das lässt sich auch ganz einfach begründen.

Bei einem Unfall - egal, ob Beteiligter, Zeuge oder Ersthelfer - setzt sich ein Hormon frei, was diese Bedürfnisse zurück stellt. Es ist also sehr unglaubwürdig und auch sehr unwahrscheinlich, dass sich der Harndrang durchsetzt.

Die Einnahme eines abführenden Mitteis direkt vor der Fahrt dürfte generell als fahrlässig eingestuft werden.

Gruß S.

Nein, darf man nicht.

Stell dir vor, jemand aus deiner Familie sitzt in dem Unfallwagen - und stirbt, nur weil ein potentieller Helfer aufs Klo musste...

Du darfst immer an einem Unfall vorbei fahren. Rettungskräfte telefonisch zu alarmieren ist auch Hilfeleistung.

Vor Gericht klingt das nach einer billigen Ausrede! Wenn du ein Menschenleben retten kannst, dann ist etwas Stuhl in der Hose doch wohl in Kauf zu nehmen.