Darf ein Mieter einen Mietvertrag vor Einzug kündigen 14 Tage nach Vertragsabschluss?

5 Antworten

Wenn es keine beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung gibt, kann der Mieter auch schon vor Beginn des Mietverhaeltnisses mit (knapp) dreimonatiger Frist kuendigen. Miete und Nebenkosten muss er dann bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist zahlen.

Ist der Mietvertrag allerdings mittels Fernkommunikation zustande gekommen und wurde die Wohnung vor Vertragsschluss auch nicht vom Mieter besichtigt, hat er tatsaechlich ein vierzehntaegiges Widerrufsrecht, wenn es sich beim Vermieter um einen Unternehmer handelt.

Regina3  25.08.2021, 16:35

"wenn es sich beim Vermieter um einen Unternehmer handelt." -> Ist das nicht jeder Vermieter? Da (fast ausnahmslos) in Gewinnabsicht vermietet wird?

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anitari  25.08.2021, 16:46
@Regina3

Als Unternehmer, mietrechtlich, gilt ein Vermieter der, ganz simpel ausgedrückt, seine Objekte nicht am Küchen-/Couchtisch verwalten kann, sondern ein Büro bzw. eine Verwaltung dafür benötigt. "Vermieterchen" mit nur wenigen Wohnungen gelten nicht als Unternehmer.

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schelm1  25.08.2021, 17:01
@Regina3

Gehen Sie ohne Gewinnabsicht zur Arbeit und sind dennoch, weil Sie Geld machen wollen, nicht gewerblich unterwegs?

Im übrigen gilt das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht auch gegenüber privaten Vermietern.

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Selbstverständlich darf der Mieter kündigen, allerdings muss er die drei Monate Kündigungsfrist einhalten. der Vermieter ist noch nicht einmal verpflichtet einen Ersatzmieter vor Ablauf der Kündigungsfrist zu finden.

Der Mietvertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Die vereinbarte mtl. Gesamtmiete ist bis zum Ablauf des Mietverhältnisses zu zahlen.

Kündigen darf er.

Da die Kündigungsfrist 3 Monate vom Tag der Kündigung an beträgt, müsste er höchstens 2 Monate Miete bezahlen, falls kein Nachmieter gefunden wird, was aber extrem unwahrscheinlich ist, bei der jetzigen Wohnungsknappheit.

Ein Mietvertrag kann sofort nach Abschluß gekündigt werden.

Mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, falls vertraglich nicht kürzer vereinbart.

Sofern er unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

Denkschulen 
Fragesteller
 25.08.2021, 15:55

Also kann der Vermieter wenn er fies ist sich rechtens 3 Monate Zeit lassen zur weiteren Vermietung?

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anitari  25.08.2021, 15:59
@Denkschulen

Wenn der Mieter jetzt, noch bis 3.9., kündigt ist das zum 30.11. möglich. Dann müßte er "nur" für 2 Monate Miete zahlen.

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ZuumZuum  25.08.2021, 16:27
@Denkschulen

Wenn man das als fies bezeichnen will, ja, kann er. Aber das ist nicht fies, sondern rechtmäßig.

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Regina3  25.08.2021, 16:32
@ZuumZuum

Beide Seiten sollen ja durch die Gesetze geschützt werden ...

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schelm1  25.08.2021, 16:57
@Denkschulen

Der Grund für die Mietzahlungspflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag uns nicht der Gesinnungslage eines der Vertragspartner.

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anitari  25.08.2021, 17:44
@Denkschulen

Was für ein Schaden? Der Vermieter kann auf Vertragserfüllung bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen.

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