Darf der Stallbesitzer mir verbieten mit Halfter zu longieren, obwohl kein anderer in der Halle ist?

10 Antworten

Mit Halfter longieren ist eh nicht gut. Besorge Dir einen Kappzaum dann gibt's auch keine Probleme mehr.

Longieren mit Halfter, ist kein richtiges Longieren. Da ist spazieren gehen sinnvoller. Falsches longieren sehen die wenigsten Stallbesitzer gerne. Das läuft zu schnell außer Kontrolle und das beschädigt ganz schnell den Hallenboden.

Der Stallbesitzer kann auch das komplette Longieren in der Halle verbieten. Jetzt lasse da ein paar Leute sich an gewisse Dinge nicht halten, ist es nur eine Frage der Zeit wo das komplett unterbunden wird.

Ein Halfter ist zum führen und anbinden da und nicht zum longieren.

Bevor Dir der Vertrag gekündigt wird, halte Dich daran. Quertreiber braucht kein Stallbesitzer. Ja, der Stallbesitzer darf das verbieten. Entweder richtig oder gar nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Reite seid über 30 Jahren, bin selbst Pferdebesitzer
Baroque  18.04.2021, 18:05

Zum Anbinden auch nicht - wenn man die Halswirbelsäule seines Pferdes mag. Den Rest unterschreibe ich.

1
Baroque  18.04.2021, 18:15
@Zanora

Halsriemen wie eh und je. Warum der in den 1990ern plötzlich vergessen wurde, weiß ich nicht. Aus Bequemlichkeit? Zeitgleich stiegen die Halswirbelverletzungen, weil halt auch das best erzogene Pferd mal erschrickt.

1

Ist es grundsätzlich verboten in der Halle zu longieren? Bei uns ist es nämlich so, dass wir in der großen Halle gar nicht longieren dürfen und in der kleinen nur wenn keiner in der Halle ist oder die damit einverstanden sind.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit meinem 6.Lebensjahr und habe zwei Pferde

Erstmal sein Stall seine Regeln.

Gute Ställe, haben dafür ja eine Hallen und Stallordnung, die Bestandteil des Einstallvertrages ist!

Ich bin mir sicher, das Beispiel was er meinte geht ungefähr so:

  • Pferd wurde von "Besitzerin" longiert, mit Halfter.
  • Dieses wurde von dem Betriebsleiter, bzw. Stallpersonal beobachtet.
  • Es gab einen Unfall wo Pferd und "Besitzerin " verletzt wurden.
  • Der/die Jugendliche war 12 oder 13 Jahre alt.
  • Vor Gericht wurde angenommen, dieser Unfall wäre bei fachgerechter Arbeit nicht geschehen und der Stall hätte zum Schutze des Kindes eingreifen müssen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Er hat das Hausrecht. Ja.

Wenn du minderjährig bist, musst du dich dringend mit deinen Eltern darüber unterhalten. Sie stehen für Schäden mit ein.

Sein Stall, seine Regeln.

Es gibt auch Ställe, die verbieten Hilfszügel oder auf der Stelle longieren.

Mit Halfter hast du halt kaum Einwirkung aufs Pferd, ein Kappzaum wäre dafür geeigneter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin