Darf der Nachbar eine Garage oder Mauer ziehen wenn dadurch Schatten beim Nachbar ist?
also es geht sich darum, das meine oma/opa befürchten dadurch das die neuen nachbarn einen alten schuppe abreißen und immer mal andeutungen machen mit den händen wie sie wo was anbauen könnten, und extra leute kommen das ihre sicht bald zugebaut wird und da wo sie immer sitzen, schatten ist. ich erkläre kurz wie es aussieht: man geht hintenrum - dort ist die hintertüre und wenn sie rausgehen ist das wie eine kleine terasse mit blick zum nachbarsgarten. also naheliegend der zaun. wenn man von der tür nach vorne sieht ist links eine garage, sowieso schon ein stück zuweit nach vorne, das links alles dunkel und kalt ist. jetzt glauben sie das diese garage verlängert wird sodass sie von der tür aus gegen die mauer schauen. ist das erlaubt? darf der nachbar sag ich mal die sicht zubauen sodass die sonne nicht mehr dorthin kommt und sie gegen eine kalte wand gucken?
7 Antworten
Jeglicher Anbau, der auf der Grenze oder innerhalb des üblichen Grenzabstandes von 3 m erfolgt, beeinflusst die Rechte des Nachbarn. Die Grenzabstände sind in den einzelnen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Lediglich in den Ländern Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarrechtsgesetz, dort ist das BGB oder / und die Landesbauordnung, bzw. der Bebauungsplan maßgebend.
dafür gibt es dann wieder unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Landesbauordnungen- prinzipiell wird man aber gegen ein Fenster im angemessenen Abstand kaum etwas machen können.
Die Abstandsvorschriften der Landesbauordnungen gelten als öffentliches Recht zusätzlich zu den privatrechtlichen Vorschriften des BGB und des jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzes! Naive und falsche Antwort!
Maßgeblich sind die Vorschriften der Grenzabstandsflächen der jeweiligen Landesbauordnung. Danach dürfen bestimmte Grenzwände mit bestimmten Maximalmaßen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden, ohne dass der Nachbar gefragt werden muss.
Aussicht auf andere Grundstücke und in die Landschaft ist durch Rechtsvorschriften nicht geschützt.
Nicht verschattet werden dürfen nur notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen; eine Verschattung ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Abstände nach Landesbauordnung eingehalten sind. Die Verschattung von Grundstücksfreiflächen ist nicht verboten.
Der Nachbar kann eine Garage nicht ohne Baugenehmigung aufstellen. Es gibt Vorschriften, welche eingehalten werden müssen. Garagen dürfen auch direkt an der Grenze angebaut werden und sind meistens von er Höhe her begrenzt.. Und irgendwie war doch schon der Schuppen da, welcher doch jetzt scheinbar von einer Garage ersetzt wird. Und da die Sonne wandet, ist doch nicht das ganze Grundstück jetzt beschattet??
doch da wäre alles beschattet vorne an...das ist schwer zu erklären ohne bild.. man muss sich vorstelen man kommt raus und läuft vor eine wand. der schuppen steht da nicht der ist weiter hinten wo es niemanden stört.. und der wird abgerissen und an der garage wird angebaut und das ist auf der seite wo meine oma mit minem opa immer sitzen, vor dem fenster vor der tür...
Frage am besten beim Bauamt deiner Gemeinde nach.
Hält sich der Nachbar Abstandsflächen, Brandschutzvorschriften und ggf. weitere bauliche Auflagen, dann darf er das auf seinem eigenen Grundstück selbstverständlich. Das ist einer der Gründe, weshalb Grundstücke mit sog. unverbaubarer Aussicht so beliebt und teuer sind.
danke und wenn zur wand des hauses mehr wie 3 meter abstand zum zaun hat aber dort ein fenster ist, das wenn sie rausgucken blick auf ne hohe mauer haben? heißt es vielleicht das dort wo fenster sind nichts zugemauert werden darf? die kriegen jetzt schon panik