darf der lokführer einen im zug fest halten?

12 Antworten

Solange noch keine anderen Entscheidungsträger (z. B. Polizei) vor Ort ist, kann der Lokführer bzw. der Zugchef das Aussteigen verbieten, wenn er es aus Sicherheitsgründen für geboten hält.

Aussteigen auf freier Strecke oder ohne Bahnsteig ist immer mit Sicherheitsrisiken verbunden, die in manchen Situationen vielleicht noch überschaubar sind.

Dazu kommt zum Beispiel bei einer Beschädigung der Oberleitung noch die Gefahr eines Stromschlages. (Auch nach Abschalten des Stroms ist die Stromschlaggefahr erst gebannt, wenn Feuerwehr und DB-Notfallmanager die Oberleitung mittels Erdungsstange geerdet haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
war heute zug und sind gegen baum gefahren

Wenn ein Baum auf den Gleisen liegt, besteht die Möglichkeit, dass die Oberleitung beschädigt ist und du beim Aussteigen einen Stromschlag bekommst. Er darf dich nicht aussteigen lassen. Das ist nichts anderes, als ob du darum bittest, bei 100 km/h aus dem Zug springen zu dürfen. Der Lokführer ist für deine Sicherheit verantwortlich.

Ja mach eine Anzeige, dann können sie dich gleich festnehmen.

Der Lokführer hat dich nicht festgehalten er ist für die Sicherheit verantwortlich.

Sei froh ist nicht mehr passiert.

Übrigens so lange die Fahrleitug nicht ausgeschaltet ist und geerdet ist, ist es lebensgefährlich den Zug zu verlassen.

Von Experte Eckengucker bestätigt

Darf er. Du hast dem Personal im Zug Folge zu leisten.

Das Aussteigen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Entweder ist ein Nachbargleis nicht gesperrt oder es laufen Arbeiten, wo Fahrgäste nicht störend reinlaufen sollen oder es liegt die Oberleitung auf dem Zug und das Aussteigen kann für dich ganz fix tödlich werden.

Es gibt Gründe und das Aussteigen über die Notentriegelung wird bestraft, wenn sie grundlos und gegen die Anweisung des Zugpersonals betätigt wird. Mit dem Fahrkartenkauf und Fahrtantritt stimmst du den Beförderungsbedingungen zu.

Die Anzeige kannst also ganz fix du selbst bekommen, wenn du jetzt Anzeige erstatten gehst und damit all das zugibst.

Fahrgäste wie du sind übrigens die Hölle für jedes Personal. Die haben in der Regel genug mit der Koordination des Aufräumens oder einer Evakuierung zu tun und dann kommst du und drehst dein eigenes Ding und störst sie, abgesehen davon, dass du dich und andere unnötig in Gefahr bringst.

CAbenties 
Fragesteller
 22.12.2023, 22:03

ich habe nichts zugestimmt mit kauf von ticket

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xyz911  22.12.2023, 22:07
@CAbenties

Doch, hast du. Der Fachbegriff lautet "konkludentes Handeln".

Vermutlich interessiert dich das aber eh nicht und du suchst hier einzig und allein nach Aussagen, die deine persönliche (falsche) Meinung stützen sollen.

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ichbinich2000  22.12.2023, 22:10
@CAbenties

Doch hast du. Du schließt mit der Bahn oder dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Beförderungsvertrag und hast dich daher an die Beförderungsbedingungen des Unternehmens zu halten.

Ich zitiere mal aus den Bef.Bedingungen der DB:

A6.1:
"[...]  Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden."

A6.2:

"Der Reisende darf die Notbremse oder die Türnotentriegelung nur bei Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei Missbrauch hat der Reisende unbeschadet sonstiger Ansprüche einen Betrag in Höhe von 200 € zu zahlen."

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Still  23.12.2023, 08:04
@CAbenties

Die sg. "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" hängen pro forma überall aus. Kannst beim nächsten Kartenkauf danach fragen.

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MW1965  24.12.2023, 00:25
@CAbenties

Spätestens mit dem Besteigen eines öffentlichen Verkehrsmittels gelten die Beförderungsbedingungen. Entweder wird auf der Fahrkarte (Kleingedrucktes?) darauf verwiesen. oder am Bahnhof bzw. im Verkehrsmittel gibt es entsprechende Hinweise auf die geltenden Beförderungsbedingungen. (Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist es verkehrsüblich, dass die Beförderungsbedingungen nicht vom Fahrgast unterschrieben werden. Stattdessen wird auf den Fahrkarten oder auf Aushängen darauf verwiesen.) In den Beförderungsbedingungen steht auch, dass den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten ist.

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"anzeige zu erstatten wegen freiheitsberaubung"

du solltest eher aufpassen das du keine Anzeige bekommst. Das unbegründete betätigen der Notentriegelung ist §315 StGb - Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Somit hast du dich strafbar gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Anonymertyo1  26.12.2023, 19:51

wenn du schon einen Hass auf Menschen hast dann lass ihn nicht hier raus DB Isz alles andere als ein Engel sie sind grundsätzlich unpünktlich und wenn du so verbittert bist mit jedem Menschen lit Hass gegenüber zu treffen bitte meld dich ab

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Still  06.02.2024, 17:13
betätigen der Notentriegelung ist §315 StGb - Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

wo siehst du bitte den Straftatbestand er füllt, zumal § 315 StGB davon spricht, dass Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet werden müssen?

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Elli3712  06.02.2024, 17:30
@Still

"...oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet"

"durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht."

Gibt genug Präzdenzfälle die du dir anschauen kannst. Immer auch bis zum ende lesen.

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Still  06.02.2024, 17:35
@Elli3712
Immer auch bis zum ende lesen.

sollte auch für die Frage und deren Inhalt gelten ; - )

und dass ich über diese notentrieglung austeigen weil ist meine verantwortung wenn was passiert

Das hat nichts mit Notbremsung oder einer Schädigung zu tun.

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