Kann die DB verlangen, dass man bei einer Verspätung die ganze Zeit am Gleis wartet?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist schon eine Unverschämtheit , wie die Bahn mit ihren Kunden umgeht. Ich denke , in diesem Fall hat der Kunde im Falle eines Falles keine schlechten Karten , denn er muß sich auf die Anzeige und Durchsagen verlassen können. Ich würde das Geschehen auf jeden Fall in der Presse zur Diskussion stellen , denn die Bahn reagiert eigentlich nur dann , wenn sie öffentlich angeprangert wird.

neca86  10.01.2011, 10:05

es gibt doch diese gesellschaft, die sich als vermittler zwischen bahn und kunden versteht und da auch wohl ganz gute erfolge erziehlt hat, würde mich erstmal daran wenden...

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Deunguitz  03.06.2015, 19:06

Ich glaube die heisst SÖP.

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Zugverspätungen werden generell unverbindlich ( voraussichtlich ) angezeigt oder angesagt.

Nach 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben. Sie müssen weder am Bahnsteig warten, noch ein neues Ticket kaufen.

Siraaa 
Fragesteller
 10.01.2011, 10:05

könnte man dann aich in diesem Fall die zumindest teilweise rückerstattung des neu gekauften Tickets verlangen? Den von uns wusste das keiner und gesagt wurde ja, man müsse sich dann ein neues kaufen...

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JanKrohn  10.01.2011, 10:08
@Siraaa

Versucher könnt Ihr es. Schicket alles an den Kundendialog oder an das Service Center Fahrgastrechte.

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DarkstarGI  10.01.2011, 10:11

an Jankhron. Man muß sich die Verspätung am Service-Point oder Reisezentrum bestätigen lassen. Der Zugbegleiter im Folgezug weiss nicht von Verspätungen vorheriger Züge.

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Ab einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten, ist die Zugbindung aufgehoben. Man kann sogar einen höherwertigen Zug nehmen und muss keinen Aufpreis zahlen(1), bei einem ICE natürlich schlecht möglich da schon der höchstwertigste Zug in DE. Ausgenommen sind hier Züge mit expliziter Reservierungspflicht (ICE Sprinter).

Niemand erwartet, das ihr 60 Minuten in der Kälte auf einen Zug wartet, die Ansage des Bahnbediensteten war hier doch etwas forsch und wohl auch unüberlegt.

(1) Wenn doch ein Aufpreis vom Zugbegleiter verlangt wird, ist dieser Erstattungsfähig, der Zugbegleiter kann nicht über jede Verspätung jedes Zuges von einem Bahnhof durch den sein Zug fährt wissen. Das wäre wie von einem T-Techniker zu verlangen, das er genau weiß, wo in DE gerade ein Kabel kaputt ist.

Evtl. neu gekaufte Fahrkarten, werden im Normalfall vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet und die Erstfahrkarte sogar je nach Verspätung des Ursprünglichen Zuges noch entschädigt. Also auf jeden Fall ein Fahrgastrechte-Formular(FGF) ausfüllen und abschicken.

Natürlich ist es auch Sinnvoll sich, wenn möglich, eine Bestätigung über solche Verspätungen geben zu lassen (Stempel/Zange auf dem FGF). Diese bekommt man auch noch bis zu 3 oder sogar 5(?) Tage nach dem Vorfall am DB-Service-Point. Schlaue Vielfahrer wie ich, haben immer ein FGF dabei und lassen es sich noch vom Zugbegleiter im betroffenen Zug abstempeln.